Ausgerechnete Anrechnung
Bei der Einkommensteuer, die Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften betrifft, wird der "Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer von 1,8 auf 2,0 angehoben". Was will uns der Autor damit sagen? Besser nicht zu tief bohren, es wird schlicht zu abartig. Jedenfalls wird die Sonderbelastung für Einkünfte von Unternehmen dadurch abgemildert, dass die Gewerbesteuer mit Hilfe mysteriöser Kalkulationen im Wege einer Anrechnung die Einkommensteuer auf die Gewinne reduziert.
Allerdings nur so ungefähr, es wird nämlich nicht die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer verrechnet, sondern ein mit Hilfe des Anrechnungsfaktors ermittelter Pauschalbetrag. Dieser liegt meist niedriger als die tatsächliche Gewerbesteuer, manchmal aber auch höher, abhängig vom örtlichen Gewerbesteuerhebesatz.
Mit der von der SPD propagierten Erhöhung des Anrechnungsfaktors wird es mehr Fälle geben, in denen Unternehmer auf ihre Einkünfte weniger Steuern zahlen als andere Steuerpflichtige. Meistens bleibt es aber umgekehrt. Komisch ist, dass im Manifest steht, mit der neuen Gewerbesteueranrechnung würden nun die meisten Kleinunternehmer von der Zusatzbelastung dieser Steuer befreit.
Ein beherztes "Weiter so!"
Laut Talkshow-Verkündungen von Regierungspolitikern soll diese Befreiung bereits vor Jahren stattgefunden haben. Mit der geforderten "Reichensteuer" - 3 Prozent höhere Einkommensteuer bei mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen - soll es schließlich zu einer Höherbelastung bei Beteiligten an gut gehenden Personengesellschaften und selbstständigen Vielverdienern kommen. Nachdem der Spitzensatz gerade von 45 Prozent auf 42 Prozent abgesenkt wurde, wird er nun wieder auf 45 Prozent erhöht.
Zumindest im letzten Punkt keine "Steuerpolitik der ruhigen Hand". Ansonsten schon, denn das Steuerkonzept der SPD lässt - trotz anders lautender Bekenntnisse - keine Ansätze zur dringend gebotenen Vereinfachung unseres überkomplizierten Steuersystems erkennen. Im Kern ist es ein beherztes "Weiter so!" - ungenügend in jeder Hinsicht.
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