Von Martin Scheele
mm.de: Nehmen wir an, ich habe zehn Millionen Euro geerbt und möchte möglichst keine Steuern zahlen, was muss ich machen?
Merten: Kein Schwarzgeld?
mm.de: Genau!
Merten: Das wird schon schwierig. Sie können Beträge in beliebiger Höhe ins Ausland bringen, nur sind die ja hier offiziell erfasst. Sie haben dann nur die Möglichkeit, bestimmte Ertragsgutschriften nicht hier zu deklarieren. Der Fiskus kann allerdings nicht kontrollieren, wie viel Zinsen Sie bei einer Schweizer Bank tatsächlich bekommen haben. Bestimmte, nicht näher bezeichnete Banken sind in der Lage, Ihnen überarbeitete Depotauszüge zu geben. Nehmen wir an, Sie bekommen zehn Prozent, dann stellen die Ihnen Belege von fünf Prozent aus, dann haben Sie fünf Prozent drüben frei.
Ein anderer Weg wäre der über das Gold-Depot. Also, wenn Sie das Geld in Gold anlegen und im Depot sichern. Dann gibt es zwar keine Erträge, Sie können sich aber trotzdem auf das Gold einen Kredit geben lassen, das erfährt der deutsche Staat nicht. Natürlich können sie das Gold ja auch in kurzer Zeit wieder verkaufen - so kann man dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.
mm.de: Und wenn wir von Schwarzgeld sprechen?
Merten: Verschiedene Faktoren haben dazu geführt, dass die ganze Sache mit Bargeldeinzahlungen bei Banken im Ausland komplizierter geworden ist. Zu nennen sind die Folgen des 11. September und die verschärften Geldwäschebestimmungen der OECD.
Selbst Liechtenstein ist ja auf der Hut. Vor kurzem konnten Sie da noch locker ein, zwei, drei Millionen einschleusen. Mittlerweile sind Treuhänder verpflichtet, den Namen ihres Mandanten der Bank offen zu legen - die Bank ist aber nicht verpflichtet den Namen weiter zu geben. Einzige Ausnahme: Der deutsche Staat weist Ihnen ein Steuervergehen nach.
mm.de: Das hört sich ja für Leute à la Dagobert Duck nicht so gut an.
Merten: Es ist nicht aller Tage Abend. Man muss nur eine gesellschaftliche Konstruktion wählen, also das Geld anonymisieren, damit es nicht unter die EU-Zinssteuerrichtline fällt.
mm.de: Die EU-Zinssteuerrichtlinie ist seit einigen Monaten in Kraft, und wird von den Finanzministern sehr gefeiert...
Merten: .. zu Unrecht, sie ist als harmlos anzusehen. Bis 2010 gelten für Österreich, Belgien und Luxemburg Ausnahmetatbestände. So lange funktioniert das Bankgeheimnis noch bei denen. Die Erhebung einer Quellensteuer (zunächst 15 Prozent, 2008: 20 Prozent) geschieht ja nur analog zu den anderen EU-Staaten. Und die Nicht-EU-Länder Schweiz und Liechtenstein sind derzeit ohnehin ausgenommen.
mm.de: Wer Schwarzgeld aber in den Ländern angelegt hat, die bei der Zinssteuerrichtlinie mitmachen, für den wird es eng.
Merten: Die Personen werden namentlich bekannt und können sich auf eine Anzeige gefasst machen.
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