Donnerstag, 9. Februar 2012, 17:02 Uhr

manager magazin



04.12.2006
 

Baubranche

Größtes Bußgeldverfahren Deutschlands

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf soll dabei sein, das größte Bußgeldverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte aufzurollen. Betroffen sind angeblich die sechs führenden Konzerne der Zementbranche.

Düsseldorf - Das bislang größte Bußgeldverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird im kommenden Jahr gerichtlich aufgearbeitet. Einem Bericht der "Welt" zufolge bereitet die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft derzeit die Anklage gegen die sechs führenden Konzerne der Zementbranche vor.

  Fehler am Bau?  Die Staatsanwaltschaft ermittelt
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DPA

Fehler am Bau? Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Bereits Ende August hatte das Bundeskartellamt die entsprechenden Unterlagen aus dem Bußgeldverfahren an die Düsseldorfer Behörde übergeben und damit den Weg für die Anklage frei gemacht. Noch 2007 soll Anklage erhoben und dann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden.

Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr 2003 gegen die sechs größten deutschen Zementhersteller, neben HeidelCement Chart zeigen die Ulmer Schwenk-Gruppe, Lafarge Chart zeigen, Dyckerhoff Chart zeigen, Readymix und Holcim Chart zeigen, ein Rekordbußgeld von 661 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen nach den Ermittlungen der Behörde über mehrere Jahrzehnte ein Preis- und Absatzkartell gebildet haben, durch das der Zementpreis künstlich hoch gehalten und ausländischen Anbietern der Markteintritt erschwert wurde. Die Unternehmen bestreiten dies und legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Das Kartellamt will nun durch die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft die Bußgelder eintreiben und die Konzerne der Kartellbildung überführen. Bereits in der kommenden Woche wird vor dem Düsseldorfer Landgericht ein Schadenersatz-Prozess gegen die Zementhersteller eröffnet. Die belgische Aktiengesellschaft CDC verklagte die Unternehmen wegen der Kartellbildung auf Schadensersatz von insgesamt 216 Millionen Euro. Der Prozess gilt als Präzedenzfall, denn zum ersten Mal könnten damit Kartellsünder von den Geschädigten zur Kasse gebeten werden, sollte das Gericht dem Antrag der CDC folgen. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erleichtert nun die Klagemöglichkeit von Geschädigten.

manager-magazin.de mit Material von ddp

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