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29. November 2006, 09:41 Uhr

Was ist eigentlich

Due Diligence?

Ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist für viele ein lang gehegter Traum. Mit seinem Kompakt-Lexikon für Unternehmensgründungen gibt Herausgeber Tobias Kollmann Firmenchefs in spe einen Leitfaden an die Hand. manager-magazin.de präsentiert wöchentlich einen Auszug aus dem Lexikon.

1. Begriff

Unter Due Dilligence (Beteiligungsprüfung, Informationsoffenlegung) versteht man die sorgfältige, systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung und Analyse von Daten eines Investitions-, Übernahme- oder Fusionskandidaten beziehungsweise die Offenlegung der Daten durch das Zielobjekt.

2. Merkmale

Die Initiative zur Due Dilligence kann analog zur Transaktionsinitiative sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer des Unternehmens oder der Beteiligung ausgehen. Im Kauf- beziehungsweise Verkaufsprozess folgt die Due Dilligence der Identifizierung des Akquisitionsobjekts beziehungsweise der Käufer und der Klärung des Verkaufs- beziehungsweise Kaufsinteresses. Sie dient neben der generellen Kauf- beziehungsweise Verkaufsentscheidung auch zur Festlegung des Verhaltens und der Forderungen in den folgenden Kauf- beziehungsweise Verkaufsverhandlungen. Sie kann sowohl vom Unternehmen selbst oder auch in deren Auftrag von einem spezialisierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen übernommen werden.

Die Due Dilligence ist besonders im Bereich Venture Capital wichtig, da private Unternehmen keiner Publikationspflicht unterliegen und somit weniger Informationen vorliegen. Meist sind dies auch junge Unternehmen, welche sich in der Entwicklungsphase befinden und nicht auf eine lange Erfahrung in ihrem Stammgeschäft zurückblicken können. Dadurch existieren weniger Informationen und eine höherer Ungewissheit.

Die Due Dilligence nimmt einen Zeitraum von etwa drei bis sechs Monaten in Anspruch und ist meist in Phasen gegliedert, um den Informationsaufwand im Falle einer negativen Beurteilung zu reduzieren. So beginnt sie mit einer Grobanalyse (Screening) und geht bei positiver Beurteil in die Feinanalyse über. In dieser Phase werden auch intensive Gespräche mit dem Management und Besichtigungen vor Ort durchgeführt. Die Ergebnisse der Due Dilligence werden in einem abschließenden Bericht festgehalten.

3. Inhalt

Die Due Dilligence geht weit über die formale Prüfung zum Beispiel der Jahresabschlüsse oder der Handelsbücher hinaus. Inhalt und Umfang der Due Dilligence variieren individuell. Im Folgenden werden mögliche Inhalte, nach denen auch teils Unterformen der Due Dilligence unterschieden werden, dargestellt.

Due Dilligence: Die Teilbereiche der Beteiligungprüfung

Due Dilligence: Die Teilbereiche der Beteiligungprüfung


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