Augsburg -Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schreiber in den Jahren 1988 bis 1993 für Flugzeug- und Panzergeschäfte nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien rund 64,7 Millionen Mark Provisionen erhalten und nicht versteuert hat.
Über ein System von Scheinfirmen in Panama und Liechtenstein sowie über Schweizer Tarnkonten soll er rund 7,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Dies hatte Schreiber bis zuletzt bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von neuneinhalb Jahren, die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Schreibers Anwälte kündigten am Mittwoch bereits Revision an.
Das Urteil stützt sich nach Angaben des Gerichts auf Urkunden, die nicht den geringsten Zweifel an der Steuerhinterziehung durch Schreiber ließen. Der 76-Jährige sei der wirtschaftlich Berechtigte für die beiden Scheinfirmen in Liechtenstein und Panama gewesen. Das gehe eindeutig aus Unterlagen und Kontovollmachten hervor.
"Zahlreiche Barabhebungen sind urkundlich bewiesen"
"Zahlreiche Barabhebungen durch Schreiber sind urkundlich bewiesen", sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell in der Urteilsbegründung.
Schreibers Angaben, wonach ein kanadischer Geschäftsmann steuerlich Verantwortlicher für die Firmen und Konten war, ließ das Gericht nicht gelten. "Das ist eine Schutzbehauptung, die nicht stimmen kann", sagte Weigell. Der Kanadier habe nachweislich mit mehreren Transaktionen Schreibers nichts zu tun gehabt. Darunter fällt die Millionenspende an die CDU, die Schreiber 1991 dem damaligen CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep in der Schweiz überreichte. Die Vorwürfe der Bestechung und der Beihilfe zur Untreue gegen Schreiber wurden indes nicht aufrecht erhalten. Hier war es unter anderem um Schmiergeldzahlungen von rund 3,8 Millionen Mark an den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls gegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schreiber "Maßlosigkeit und Raffgier" vorgeworfen. Er habe das Kontensystem in der Schweiz dauerhaft ausschließlich zur Vertuschung und Verschleierung der Provisionen angelegt, um keine Steuern zahlen zu müssen.
Aus Sicht der Verteidigung dagegen hat Schreiber keine Steuern hinterzogen. Er sei nicht der wirtschaftlich Berechtigte für die Briefkastenfirmen und Schweizer Konten gewesen, hatten die Anwälte argumentiert. Und bei der Vermittlung "millionenschwerer Aufträge" für die deutsche Wirtschaft habe Schreiber Tausende von Arbeitsplätzen gesichert.
manager magazin mit Material von dpa-afx
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