Berlin - Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zur Vorstandsvergütung zu. Danach sollen sich die Gehälter der Firmenchefs stärker an der nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung orientieren: Das Einkommen eines Managers muss sich demnach künftig an der branchen- und landesüblichen Vergütung ausrichten und im Unternehmen selbst vergleichbar sein. Aktienoptionen sollen Firmenvorstände künftig vier statt nur zwei Jahre halten müssen, bevor sie die Papiere einlösen dürfen.
Außerdem muss laut dem Gesetz künftig der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung über die Vorstandsgehälter treffen und nicht wie bisher nur ein kleiner Ausschuss. Die Möglichkeit des Aufsichtsrats, die Vergütung bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens nachträglich zu reduzieren, wird erweitert. Der Aufsichtsrat soll die Bezüge auf eine angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft so verschlechtert, dass die Weitergewährung der Bezüge unbillig für die Gesellschaft wäre. Für selbst verursachte Verluste müssen Manager demnach künftig mit dem bis zu Anderthalbfachen ihres Jahresgehaltes einstehen.
Allgemein wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft. Setzt dieser eine unangemessene Vergütung fest, macht er sich gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig.
manager-magazin.de mit Material von afp und dow jones
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