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13.05.2009
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Bewerbungsfotos

Bitte recht seriös!

2. Teil: Wer gewinnt im Foto-Finish?

In den Vereinigten Staaten sind Bewerbungsfotos seit Langem verpönt. Der Civil Rights Act aus dem Jahr 1964, der jede Benachteiligung aufgrund von Rasse, Geschlecht oder Herkunft verbietet, bescherte den Gerichten eine Welle von Klagen abgelehnter Kandidaten. Um sich nicht angreifbar zu machen, sortieren Unternehmen in den USA deshalb von vornherein Bewerbungen aus, die ein Foto enthalten.

In Europa beginnen derweil die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU Wirkung zu entfalten; unter anderem haben sie das seit 2006 in Deutschland geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angeregt. Danach müssen Unternehmen mit Entschädigungsansprüchen rechnen, wenn sie einen Bewerber wegen seiner Nationalität oder seines Alters zurückweisen. Das Bewerbungsfoto könnte in einem Prozess zu einem wichtigen Indiz werden - was in Personalabteilungen anfangs für Unruhe gesorgt hat.

Inzwischen wissen Unternehmen, dass sie dem Gleichbehandlungsgebot genügen, wenn sie in Stellenanzeigen nicht ausdrücklich ein Foto verlangen. Die Aufforderung, "übliche, aussagekräftige Unterlagen" zu schicken, bedeutet im Klartext: Wir wollen auch ein Gesicht sehen!

"Trotz AGG gehört heute immer noch ein ansprechendes Foto zu einer gelungenen kompletten Bewerbung", sagt Michaela Gawel, Bewerbungsberaterin aus Sankt Augustin bei Bonn. Jürgen Hesse, Gründer des Büros für Berufsstrategie Hesse/Schrader, ist derselben Meinung. "Es ist im deutschsprachigen Raum kulturell noch nicht verankert, kein Foto beizulegen", beobachtet er. "Wir raten nach wie vor, ein Bewerbungsfoto mitzuschicken."

Zwar stellen die Arbeitsgerichte fest, dass die Zahl der Klagen steigt, in denen sich abgewiesene Kandidaten auf das AGG beziehen. Doch bislang ist eine diskriminierende Wirkung des Fotos nicht aktenkundig. In den meisten Verfahren geht es um Formulierungen in Stellenanzeigen.

Das Bewerbungsfoto dürfte in Deutschland noch einige Zeit Standard bleiben - als zusätzliche Information für den Personaler, der sich ja "im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von einem Bewerber machen" müsse, wie Berater Hesse findet.

Von Christoph Stehr, Monster.de

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