Zürich - Die Aufhebung betrifft nur die Kantons- und Gemeindesteuern, nicht aber die direkte Bundessteuer. Für den Beschluss stimmten 52,9 Prozent. Zürich stimmte als erster Kanton über die Pauschalbesteuerung ab. Das Nein könnte auch eine Signalwirkung für andere Kantone haben.
In den reichen Gemeinden der sogenannten "Zürcher Goldküste" entlang des Zürich-Sees wurde die von der Alternativen Liste (AL) zur Abstimmung gebrachte und von den Sozialdemokraten unterstützte Vorlage abgelehnt. Die Ja-Mehrheiten kamen aus ländlich geprägten Gemeinden und aus den Städten Zürich und Winterthur.
Die Steuer gilt bisher für etwa 150 Millionäre und Milliardäre, die im Kanton wohnen, in der Schweiz aber offiziell keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie werden bisher nicht wie normale Steuerzahler auf der Basis ihres Einkommens und Vermögens besteuert. Vielmehr wurden ihre pauschal erfassten Lebenshaltungskosten in der Schweiz für die Steuerberechnung herangezogen.
Sie zahlten der amtlichen Statistik zufolge pro Jahr im Durchschnitt etwa 100.000 Euro Steuern, während reiche Schweizer wie etwa die Chefs der Großbanken dem Fiskus Millionen abliefern müssen. Im Minimum wird bei dieser Steuer das Fünffache der Miete oder des Mietwertes des eigenen Hauses in Ansatz gebracht.
Die Initiatoren argumentierten vor allem damit, dass das 1999 eingeführte Steuerprivileg gegen das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verstoße. Ursprünglich für Rentner gedacht, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbrächten, werde die Pauschalbesteuerung vermehrt von "Steuernomaden und Scheinerwerbslosen" beansprucht, die von Zürich aus teilweise weltweite Firmenkonglomerate steuerten. Pauschal besteuerte Millionäre zahlten zudem für Immobilien marktverzerrende Fantasiepreise, was für die Bevölkerung einiger Kantonsteile schlimme Folgen habe.
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