Stuttgart - Der Frankfurter Manager Moritz Hunzinger ist wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro verurteilt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde bei einer Berufungsverhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart eine ursprüngliche Bewährungsstrafe aus erster Instanz entsprechend abgeändert. Das Urteil, das im Zusammenhang mit der sogenannten Umfrage-Affäre in Baden-Württemberg steht, ist rechtskräftig. Die Geldstrafe wurde in 250 Tagessätze zu je 100 Euro aufgeteilt, womit Hunzinger vorbestraft ist.
Hunzinger wurde vorgeworfen, im Jahr 2004 als Zeuge im Flowtex-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags die Unwahrheit über die Finanzierung einer wirtschaftspolitischen Umfrage gesagt zu haben. Das Amtsgericht Stuttgart hatte den Unternehmer aus Frankfurt am Main deshalb im Mai 2006 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Hunzinger legte dagegen Berufung ein, beschränkte diese aber nun im Rahmen einer sogenannten Verständigung auf das Strafmaß. Damit akzeptierte er die Feststellungen zu seiner Schuld aus erster Instanz.
Da das Urteil von allen Beteiligten angenommen wurde, kann der Fall jetzt nach mehr als vier Jahren zu den Akten gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass die Geldstrafe zwar "auf den ersten Blick" als vergleichsweise mild erscheine. Angesichts der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die Berufungsbeschränkung quasi ein Geständnis enthalte, sei das Urteil jedoch gerechtfertigt.
Die Umfrage-Affäre hatte im Sommer 2004 zum Rücktritt des damaligen baden-württembergischen Wirtschaftsministers Walter Döring (FDP) geführt. Dabei ging es um eine Studie des Infas-Instituts zu Dörings Wirtschaftspolitik. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde die Datenerhebung zwischen Döring und Hunzinger vereinbart und zum großen Teil von Hunzinger finanziert.
Die Restkosten soll die Flowtex-Tochterfirma Flowwaste übernommen haben. Hunzinger hatte im Flowtex-Untersuchungsausschuss angegeben, dass die Umfrage ohne Zutun und Wissen des Ministeriums in Auftrag gegeben worden war.
manager-magazin.de mit Material von ddp
© manager magazin Online 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH