Kein Schutz für Selbstständige
Auch dürfen werdende Mütter nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Ganz anders sieht es bei freiberuflich arbeitenden Frauen aus: "Das macht ein bisschen nachdenklich, aber für Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht", sagt Arbeitsrechtler Hensche. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie in einem gesunden Umfeld arbeiten können.
Für alle schwangeren Angestellten gilt laut Mutterschutz dagegen ein besonderer Kündigungsschutz - nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch vier Monate nach der Entbindung noch, sagt Hensche. Angestellte, die noch in der Probezeit sind, brauchen auch keine Angst um ihren Job zu haben: "Die Probezeit ist beendet, sobald die Frau ihrem Chef sagt, dass sie schwanger ist", erläutert Rethemeier. Ist der Arbeitsvertrag befristet, lässt sich das durch eine Schwangerschaft aber nicht aufheben.
Probleme zwischen Arbeitgeber und Angestellter kommen nach Erfahrung von Rechtsanwalt Hensche oft erst dann auf, wenn die Frau wieder in den Job einsteigen will. "Manchmal haben sich in der Zwischenzeit die Strukturen im Betrieb geändert, und der Arbeitgeber hat keine passende Stelle mehr für die Frau", sagt Hensche. Zum Teil wünschen sich die Mütter auch eine Teilzeitstelle, die der Arbeitgeber nicht bieten kann oder will.
Damit es dann nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, rät Familienberaterin Greven, das Thema Wiedereinstieg frühzeitig anzusprechen. "Hier sollte die werdende Mutter bereits so früh wie möglich konkret werden und ruhig auch eigene Ideen vortragen."
Vivien Leue, dpa
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