Von Karolin Köcher
Unglaube und Thriller-Fantasien
Am Anfang steht oft Unglaube, Fassungslosigkeit. Wer glaubt schon, dass ein langjähriger Mitarbeiter heimlich Datensätze kopiert, Verträge abscannt und an die Konkurrenz oder - noch unvorstellbarer – in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dem russischen Geheimdienst übergibt. "Naja", sagt Giebler, der die Thriller-Fantasien kennt, die seine Geschichten gemeinhin auslösen, "es geht nicht immer so spektakulär zu."
Die größte Unsicherheit im System ist der Faktor Mensch. Giebler: "Unsere Erfahrungen zeigen, dass zwei Drittel aller Angriffe auf das Know-how von Firmen durch Firmenangehörige selbst erfolgen. Darum: Seien Sie kritisch, wachsam, wenn nötig auch misstrauisch. Hinterfragen Sie sich. Überlegen Sie auch, wie Sie sich und Ihre Firma nach außen hin darstellen, zum Beispiel auf Messen oder offiziellen Veranstaltungen."
Eine Präventionsmaßnahme seien regelmäßige Mitarbeitergespräche; aber auch ein dichtes IT-Sicherheitskonzept mit ständig wechselnden Passworten und einer Abschottung zwischen unterschiedlichen Bereichen. "Ich bin kein ITler", gesteht Giebler, "aber es gibt auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte, sehr kluge Sicherheits- und Abwehrkonzepte."
Zunächst einmal gilt es jedoch, zu unterschieden, ob es sich wirklich um einen Spionagefall im Staatsauftrag eines anderen Landes handelt oder um eine Konkurrenzausspähung, so Giebler. Nur im ersten Fall ist der Verfassungsschutz zuständig – und natürlich so lange, bis feststeht, um welchen der beiden Fälle es sich handelt. Liegt Konkurrenzausspähung vor, wäre das Sache der Polizei.
Woran aber erkennt ein Unternehmer, ob er möglicherweise bereits im Fadenkreuz von Spähern oder Kriminellen steht? "Mögliche Anzeichen könnten der Verlust oder Diebstahl von Entwicklungsunterlagen, Software, Mustern, Zeichnungen oder sonstigen Datenträgern sein. Oder ein unerklärlicher Rückgang von Aufträgen oder der nachhaltige Verlust von Kunden, oder wenn sich ein Mitarbeiter in seinem Verhalten auffallend ändert." Dabei müsse allerdings nicht jede Mitarbeiterin, die ihrem Enkel die freie Rückseite alter Firmenunterlagen zum Malen mit nach Hause bringt, zwangsläufig ein Fall für den Verfassungsschutz sein.
Weitere Informationen zum Thema erteilt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Verfassungsschutz oder auch Peter Giebler vom Innenministerium Brandenburg.
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