Wolfsburg - Er gehörte einst zu den einflussreichsten Männern im Volkswagen-Konzern
- der gelernte Schmied und mächtige Arbeiterführer Klaus Volkert. Als der Chef des Betriebsrats in der großen Werkshalle in Wolfsburg am 30. Juni 2005 seinen Abgang verkündete, rieben sich die Arbeiter verwundert die Augen. Über den wahren Grund ließ Volkert sie im Unklaren.
Es war der Beginn eines Skandals um Schmiergeld, Betrug, Luxusreisen, teure Geschenke und Sexpartys auf Firmenkosten, der VW bis in die höchsten Etagen erschütterte. Mehr als zwei Jahre nach seinem Rücktritt steht Volkert ab Donnerstag vor Gericht. Und mit ihm Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der alles organisierte.
Es ist bereits der dritte Prozess in der VW-Affäre und eine Art neuer Showdown nach dem Verfahren gegen Arbeitsdirektor Peter Hartz zu Jahresbeginn. Verhandelt wird vor der Braunschweiger Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Gerstin Dreyer, die im Januar gegen Hartz eine zweijährige Bewährungsstrafe und 576.000 Euro Geldstrafe verhängt hatte. Er hatte gestanden, Volkert mit fast zwei Millionen Euro Sonderzahlungen "gekauft" zu haben, um den mächtigen Betriebsrat auf seiner Seite zu halten.
Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren für das ausgetüftelte System der Begünstigungen, dass sich bei VW seit Mitte der 90er Jahre entwickelt hatte. Rund 81 Seiten umfasst die Anklageschrift. Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen wird Volkert vorgeworfen. Darauf stehen theoretisch Strafen bis zu zehn Jahren Haft. Gebauer wird 40-fache Untreue und Anstiftung zum Betrug zur Last gelegt. Und erstmals soll der damalige VW-Chef und heutige Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch vor dem Braunschweiger Landgericht als Zeuge aussagen. Bisher hat er jegliche Verwicklung in den Skandal bestritten.
"Dann mach mal was", soll Volkert Hartz aufgefordert haben, weil dieser bei seinen Einkünften wie ein Manager eingestuft werden wollte, so die Hartz-Aussage in seinem Prozess. Die Ermittler sehen darin eine unmissverständliche Aufforderung - und begründen damit unter anderem den Vorwurf der Anstiftung zur Untreue. Volkert dagegen sagt, er habe nur zum Nutzen des Unternehmens gehandelt. Sein Anwalt Johann Schwenn stellte daher den Antrag, zur Beurteilung der Frage, ob überhaupt hinreichender Tatverdacht bestehe, spezielle Gutachten einzuholen.
Die große Nähe von Management und Betriebsrat sei zum Wohle von VW gewesen, argumentiert die Verteidigung. Eine Abkehr von diesem Modell hätte einen Schaden von 20 Millionen Euro zur Folge gehabt, will sie beweisen lassen. Zudem habe VW in Volkerts Amtszeit die wenigsten Streiktage aller Autokonzerne verzeichnet.
© manager magazin Online 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH