Hof - Der ehemalige Geschäftsführer der Schmidt-Bank, Karl Gerhard Schmidt, ist wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Das Hofer Landgericht verurteilte den 72-Jährigen am Mittwoch zudem zu einer Geldauflage von 250.000 Euro, die Schmidt an eine wohltätige Einrichtung zahlen muss. Vom Betrugsvorwurf wurde Schmidt freigesprochen. Mit ihrem Urteil lag die Kammer deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Schmidts Verteidigerin Dörthe Körn hatte einen Freispruch beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schmidt vorgeworfen, trotz des nahen Bankrotts seiner Bank zwischen September und November 2001 weitere praktisch wertlose Aktienanteile seines Instituts an Privatanleger veräußert und sie dadurch um 2,5 Millionen Euro geprellt zu haben.
Außerdem habe er einen nicht gesicherten Kredit in Höhe von 31,5 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft vergeben und damit seine Bank um diesen Betrag geschädigt, hatte die Anklage argumentiert.
Die 1828 von Schmidts Ur-Urgroßvater gegründete Privatbank war von einem Konsortium deutscher Großbanken im November 2001 mit einer Zahlung von mehr als einer Milliarde Euro vor dem Zusammenbruch gerettet und später zerschlagen worden. Rund 1.000 Mitarbeiter verloren ihren Job. Seit 2004 wird das Filialgeschäft der Schmidt Bank von der Commerzbank
unter eigenem Namen weitergeführt.
manager-magazin.de mit Material von reuters, ap und dpa
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