Donnerstag, 9. Februar 2012, 17:33 Uhr

manager magazin



22.08.2007
 

Schmidt-Bank-Prozess

Ex-Bankier muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Hof hat den früheren Bankier Karl Gerhard Schmidt wegen schwerer Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem verhängte es eine Geldauflage in Höhe von 250.000 Euro. Vom Vorwurf des Betrugs in 232 Fällen sprach das Gericht den früheren Inhaber der Schmidt Bank frei.

Hof - Der ehemalige Geschäftsführer der Schmidt-Bank, Karl Gerhard Schmidt, ist wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Ein Jahr Haft auf Bewährung: Ex-Bankier Schmidt
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DPA

Ein Jahr Haft auf Bewährung: Ex-Bankier Schmidt

Das Hofer Landgericht verurteilte den 72-Jährigen am Mittwoch zudem zu einer Geldauflage von 250.000 Euro, die Schmidt an eine wohltätige Einrichtung zahlen muss. Vom Betrugsvorwurf wurde Schmidt freigesprochen. Mit ihrem Urteil lag die Kammer deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Schmidts Verteidigerin Dörthe Körn hatte einen Freispruch beantragt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Schmidt vorgeworfen, trotz des nahen Bankrotts seiner Bank zwischen September und November 2001 weitere praktisch wertlose Aktienanteile seines Instituts an Privatanleger veräußert und sie dadurch um 2,5 Millionen Euro geprellt zu haben.

Außerdem habe er einen nicht gesicherten Kredit in Höhe von 31,5 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft vergeben und damit seine Bank um diesen Betrag geschädigt, hatte die Anklage argumentiert.

Die 1828 von Schmidts Ur-Urgroßvater gegründete Privatbank war von einem Konsortium deutscher Großbanken im November 2001 mit einer Zahlung von mehr als einer Milliarde Euro vor dem Zusammenbruch gerettet und später zerschlagen worden. Rund 1.000 Mitarbeiter verloren ihren Job. Seit 2004 wird das Filialgeschäft der Schmidt Bank von der Commerzbank Chart zeigen unter eigenem Namen weitergeführt.

manager-magazin.de mit Material von reuters, ap und dpa

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