Was ist eigentlich
Die Finanzierung?
Ein eigenes Unternehmen zu gründen, ist für viele ein lang gehegter Traum. Mit seinem Kompakt-Lexikon für Unternehmensgründungen gibt Herausgeber Tobias Kollmann Firmenchefs in spe einen Leitfaden an die Hand. manager-magazin.de präsentiert wöchentlich einen Auszug aus dem Lexikon.
1. Begriff
Tobias Kollmann (Hrsg.): "Gabler Kompakt-Lexikon Unternehmens-
gründung"; Gabler 2005, 352 Seiten, 24,90 Euro.
Finanzierung umfasst alle Aktivitäten und Formen der Kapitalbeschaffung eines Unternehmens. Neben dem Prozess der Kapitalbeschaffung bezeichnet Finanzierung auch das Ergebnis der Finanzierungsprozesse (Investitionsphasen), die Finanzmittelausstattung der Unternehmung und die Gestaltung der finanziellen Beziehung zu den Kapitalgebern.
2. Bedeutung
Nach einer zu geringen Eigenkapitalausstattung ist die falsche Finanzierung der häufigste Insolvenzgrund. Daher erlangt die Konzeption und Durchführung der Finanzplanung eine hohe Bedeutung in der Unternehmenssteuerung.
3. Finanzierungsarten
a) nach Herkunft:
- Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung: Finanzierungsart, bei der Eigentümer der Unternehmung Kapital zuführen. Dieses Kapital, auch Eigenkapital, ist unbefristet und besitzt keinen Zinsanspruch. Durch die Kapitalzuführung entsteht eine Beteiligung. Diese gewährt einen Teilhaberanspruch auf Gewinn und Liquidationserlös, allerdings ist damit auch eine Teilhabe am Verlust und eine Haftung im Insolvenzfall verbunden. Die Haftung variiert in ihrem Ausmaß je nach Rechtsform zwischen einer auf das Eigenkapital beschränkten Haftung und einer vollen Haftung mit dem Privatvermögen.
- Fremd- oder Kreditfinanzierung: Finanzierung über dritte Finanzmittelgeber. Sie bedingt ein Kreditverhältnis mit den Kapitalgebern als Gläubiger. Daher wird dieses Kapital als Fremd-, Kredit- oder Gläubigerkapital bezeichnet. Mit ihm erwirbt der Gläubiger einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals. Im Insolvenzfall besitzen die Gläubiger einen vorrangigen Bedienungsanspruch gegenüber den Eigenkapitalgebern, jedoch kann der Bedienungsanspruch unter den Gläubigern unterschiedlich geregelt sein. So wird nachrangiges Fremdkapital erst nach dem normalen Fremdkapital bedient.
- Selbst- oder Umsatzfinanzierung: Finanzierungsmittel, die vom Unternehmen selbst durch dessen Umsatzprozess erwirtschaftet werden. Hierbei unterscheidet man zwei Gruppen. Die offene Selbstfinanzierung beinhaltete die Finanzierung aus Gewinnthesaurierung, aus Abschreibungen, aus langfristigen Rückstellungen sowie aus Desinvestitonserlösen (Verkauf von Vermögensgegenständen). Die erste Form, welche zu einer Erhöhung des Eigenkapitalbestandes führt, wird auch als echte Selbstfinanzierung bezeichnet. Da sie somit aus nicht ausgeschütteten Gewinnen der Eigenkapitalgeber besteht, ist sie eigentlich eine Form der Eigenfinanzierung. Hingegen entsprechen langfristige Rückstellungen einer Erhöhung der Fremdmittel und Abschreibungen und Desinvestitionserlöse einer Umfinanzierung durch Aktivtausch. Diese Formen werden auch als unechte Selbstfinanzierung bezeichnet.
Die zweite Gruppe der Selbstfinanzierung ist die stille Selbstfinanzierung. Dies entspricht der Bildung stiller Reserven durch überhöhte Abschreibungssätze oder überhöhte Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen. Diese sind jedoch nicht von dauerhafter Natur und entsprechen letztendlich nur Steuerstundungen, da bei der Auflösung der stillen Reserven, zum Beispiel durch Verkauf der überhöht abgeschriebenen Vermögensgegenstände oder Wertaufholungsverfahren, diese Gewinne doch wieder realisiert und somit versteuert werden müssen. So unterliegt die Selbstfinanzierung generell einer Abgrenzungsproblematik und gilt deshalb als umstrittene Kategorie.
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