3. Darstellung des zugrunde liegenden Modells
Das System des Franchising erlaubt sowohl einen raschen Einstieg für angehende Franchisenehmer als auch eine rasche Expansion für Franchisegeber im Falle eines erfolgreichen und nachhaltigen Konzepts mit vorteilhaften Konditionen für beide Vertragspartner. Für Nehmer spricht zumindest bei erfolgreich laufenden Systemen die relative Planbarkeit des wirtschaftlichen Erfolgs.
Rechtlicher Rahmen: Die Inhalte eines Franchise-Vertrags
Von Vorteil sind vor allem die Unterstützung auf dem Gebiet der Unternehmensführung sowie der gemeinsam stärker wirkende Marktauftritt. Hinzu kommen mögliche Realisierungen von Erfahrungsvorsprüngen sowie die Durchführung von Benchmark-Projekten. Allerdings stellen unerfahrene Gründer nur einen geringen Teil der tatsächlichen Franchisenehmer. Für den Franchisegeber wirkt sich besonders die Größe des zu bearbeitenden Marktes bei gleichzeitiger lokaler und persönliche Führung der einzelnen Geschäfte durch die Franchisenehmer aus. Somit wird unternehmerisches Handeln mit den Vorteilen eines Grossunternehmens verknüpft.
Der einheitliche Markenauftritt sorgt für eine gesteigerte Bekanntheit bei gleichzeitiger persönlicher Kundenbeziehung durch die Franchisenehmer. Trotzdem gibt es auch unzählige nicht zur Realisierung gekommene Franchise-Systemideen. Diesen fehlen zumeist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, die mangelnde Multiplizierbarkeit sowie der langfristig unsichere Bedarf. Hinzu kommt, dass die Vertragskonditionen unvorteilhaft ausgestaltet sind. So können die erforderliche Investitionssumme, die einmalige Eintrittsgebühr, die laufenden Franchisegebühren oder hinzukommende Marketinggebühren sich nicht rechnen.
4. Probleme
Problematisch bei Franchisesystemen ist zum einen die Abgrenzung zu anderen Bindungsformen wie Lizenzverträgen, Einkaufsgemeinschaften, hierarchischen Vertriebssystemen, Vertragshändlersystemen, Handelsvertreter- oder Agentursystemen, Filialsystemen, Genossenschaften, Kommissionssystemen, Alleinvertriebsverträgen oder Depotsystemen. Zum anderen stellt sich die Frage nach den Freiheiten innerhalb des Systems beispielsweise bei lokalen Anpassungen des Geschäftsmodells- und der –räume oder hinsichtlich der Verpflichtung rasche Wechsel der (gebührenpflichtigen) Marketing- und Werbeinitiativen mitzumachen. Hinzu kommen Fragen der Angemessenheit der Gebühren und Investitionsbeiträge.
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