Von Tobias Kollmann
Für ein Start-up-Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform langfristig gesehen eine der bedeutendsten Entscheidungen im Gründungsgeschehen. Zahlreiche unternehmensbezogene Weichen werden dadurch gestellt. Neben steuerlichen Fragen wird durch das Rechtskleid ebenfalls zum Beispiel die Publizitätspflicht oder die Haftungsfrage geklärt.
Es zeigt sich, dass die Wahl der Rechtsform unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen kann.
Dabei ist festzuhalten, dass es keine "perfekte" Rechtsform für ein Gründungsvorhaben gibt, sondern von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängt. Vor- und Nachteile sind dabei sorgsam abzuwägen. Nicht nur vor dem Hintergrund der Interessen der Unternehmensgründer; auch der Blickwinkel der Finanzgeber (Banken, Venture-Capital-Geber oder Business Angels) sind zu berücksichtigen. Ebenso wird mit der Wahl der Rechtsform auch die Seriosität einer Gründung zu einem nicht unerheblichen Teil beeinflusst.
Kapitalgesellschaft im Trend
Bisher lassen sich im deutschen Rechtsraum die Personengesellschaften von den Kapitalgesellschaften dahingehend unterscheiden, dass die Kapitalgesellschaften mit einem begrenzten Unternehmenskapital haften und eine Durchgriffsmöglichkeit auf das Management in der Regel nicht gegeben ist. Insofern kann der Gründer sein unternehmerisches Risiko auf das Unternehmensvermögen begrenzen und muss nicht seine privaten Ressourcen mit in die Kalkulation einbringen.
Der Trend geht jedoch zur Kapitalgesellschaft. Getragen wird diese Entwicklung durch die Außenwirkung, die von Kapitalgesellschaften ausgeht. Dabei ist der finanzielle Aufwand einer derartigen Gründung deutlich höher als bei einer Personengesellschaft, da die Kapitaleinlage beim Handelsregister angemeldet werden muss. Zudem ist die Offenlegung der Geschäftszahlen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.
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