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10.09.2004
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Gründer-Kolumne

Sprechen Sie Ltd.?

Von Tobias Kollmann

Die Wahl der Rechtsform spielt für Gründer spätestens unmittelbar vor der ersten Markttransaktion für die zukünftige Entwicklung des Gründungsunternehmens eine tragende Rolle. Zur Auswahl steht dabei auch die seit geraumer Zeit kontrovers diskutierte britische Rechtsform "Limited Company" (Ltd.).

Für ein Start-up-Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform langfristig gesehen eine der bedeutendsten Entscheidungen im Gründungsgeschehen. Zahlreiche unternehmensbezogene Weichen werden dadurch gestellt. Neben steuerlichen Fragen wird durch das Rechtskleid ebenfalls zum Beispiel die Publizitätspflicht oder die Haftungsfrage geklärt.

  Tobias Kollmann:  Inhaber des Lehrstuhls für Electronic Business an der Universität Kiel und Autor des Buches "E-Venture-Capital - Unternehmensfinanzierung in der Net Economy"
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Tobias Kollmann: Inhaber des Lehrstuhls für Electronic Business an der Universität Kiel und Autor des Buches "E-Venture-Capital - Unternehmensfinanzierung in der Net Economy"

Es zeigt sich, dass die Wahl der Rechtsform unter verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen kann.

Dabei ist festzuhalten, dass es keine "perfekte" Rechtsform für ein Gründungsvorhaben gibt, sondern von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängt. Vor- und Nachteile sind dabei sorgsam abzuwägen. Nicht nur vor dem Hintergrund der Interessen der Unternehmensgründer; auch der Blickwinkel der Finanzgeber (Banken, Venture-Capital-Geber oder Business Angels) sind zu berücksichtigen. Ebenso wird mit der Wahl der Rechtsform auch die Seriosität einer Gründung zu einem nicht unerheblichen Teil beeinflusst.

Kapitalgesellschaft im Trend

Bisher lassen sich im deutschen Rechtsraum die Personengesellschaften von den Kapitalgesellschaften dahingehend unterscheiden, dass die Kapitalgesellschaften mit einem begrenzten Unternehmenskapital haften und eine Durchgriffsmöglichkeit auf das Management in der Regel nicht gegeben ist. Insofern kann der Gründer sein unternehmerisches Risiko auf das Unternehmensvermögen begrenzen und muss nicht seine privaten Ressourcen mit in die Kalkulation einbringen.

Der Trend geht jedoch zur Kapitalgesellschaft. Getragen wird diese Entwicklung durch die Außenwirkung, die von Kapitalgesellschaften ausgeht. Dabei ist der finanzielle Aufwand einer derartigen Gründung deutlich höher als bei einer Personengesellschaft, da die Kapitaleinlage beim Handelsregister angemeldet werden muss. Zudem ist die Offenlegung der Geschäftszahlen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

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