13.05.2004
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Müllskandal

Haftstrafe für Manager - Freispruch für Politiker

2. Teil: "Verbrechen der Kriecherei"

"Verbrechen der Kriecherei"

Eine Hauptrolle in den Ausführungen des Richters spielte ein Angeklagter, der aus Gesundheitsgründen gar nicht auf der Bank im Gerichtssaal 112 hatte Platz nehmen müssen: Der einstige Müll-Mogul Hellmut Trienekens.

  "Müll-König" Trienekens:  Wegen Krankheit nicht vor Gericht
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DPA; Kölner Stadtanzeiger/ Grünert

"Müll-König" Trienekens: Wegen Krankheit nicht vor Gericht

Der hatte sich nach Einschätzung des Gerichts über eine Beteiligung an der AVG die lukrativen Teile des Geschäfts zum Beispiel mit der Verbrennung von Fremdmüll in der überdimensionierten Anlage gesichert, kostenträchtige Bereiche dagegen der Stadt überlassen.

Trotzdem seien alle glücklich gewesen, las Baur den Stadtpolitikern die Leviten: Die Ratsmitglieder seien auch nicht leer ausgegangen; Trienekens habe auch noch Pöstchen zur Verfügung stellen können. Es handele sich um eine "nicht enden wollende Liste von Dotationen". Das Hauptübel, dessen sich die Politiker schuldig gemacht hätten, sei nach Tacitus das "Verbrechen der Kriecherei", meinte Baur. Mit Kölschem Klüngel, wie man ihn früher gekannt habe, habe das nichts mehr zu tun.

Rüffel für den Oberstaatsanwalt

Die auch nach eigener Einschätzung Baurs relativ milden Strafen verraten eine gewisse Resignation der Richter nach 41 Verhandlungstagen. "Wenn die Galeere angeschafft worden wäre, wäre wahrscheinlich auch wieder geschmiert worden", verbildlichte Baur die Untauglichkeit drastischerer Maßnahmen.

Nur eine Rolle am Rande spielte in der Urteilsbegründung eine "Aktenpanne", die beinahe den Prozess hätte platzen lassen: Die Staatsanwälte hatten nach rund 30 Prozesstagen plötzlich 30 Umzugskartons mit Akten beigebracht, die sie - sehr zum Ärger des Gerichts - als nicht bedeutsam zurückgehalten hatten. Dass die Verteidiger diesen Umstand nicht nutzten, den Prozess über einen Aussetzungsantrag vorzeitig zu beenden, rechnete das Gericht als strafmildernd an.

Einen heftigen Rüffel des Gerichts fing sich der Kölner Oberstaatsanwalt Norbert Krakau ein. Der habe in einem "juristischen Amoklauf" einen möglicherweise wichtigen Zeugen hinter dem Rücken des Gerichts vernommen, den per Haftbefehl gesuchten Ex-Geschäftsführer einer der an der Geldwäsche beteiligten Schweizer Briefkastenfirmen, Arthur Hofmann - gegen Zusicherung freien Geleits und offenbar auch der Zusage kulanter Erledigung der gegen den Mann erhobenen Vorwürfe.

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