Nordrhein-Westfalen kündigt Berufung an
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Esser war dagegen nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt. Schon der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Zahlung einer Anerkennungsprämie von rund 15 Millionen Euro an den Manager und der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Konkurrenten Vodafone sei ein ausreichender Anhaltspunkt dafür, betonte das Gericht.
Ein weiteres Indiz sei, dass nicht ersichtlich sei, welches Interesse die Mannesmann AG zu diesem Zeitpunkt noch an den Prämienzahlungen zu Gunsten des Klägers und anderer Vorstandsmitglieder haben sollte.
Esser wertet das Urteil als Erfolg
Esser selbst wertete das Urteil dennoch als Erfolg. Das Gericht habe "kristallklar" entschieden, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gesetzeswidrig vorgegangen sei.
Der Manager betonte, er habe bereits einen Antrag gestellt, das Hauptverfahren einzustellen, da das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht korrekt gewesen sei. Er kündigte an, er wolle das Schmerzensgeld sozialen Einrichtungen spenden, die sich um Kinder in Not kümmerten.
Der Rechtsanwalt des Landes Nordrhein-Westfalen Joachim Rustemeyer kündigte unterdessen Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Schmerzensgeld an. Gleichzeitig wertet er das Urteil aber als großen Erfolg für das Land.
Wirtschafts-Strafkammer prüft die Anklage
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat in der Mannesmann-Affäre gegen Esser, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, IG Metall-Chef Klaus Zwickel und drei weitere Betroffene Anklage wegen Untreue in einem besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe erhoben. Den Gesamtschaden bezifferte die Behörde auf bis zu 56,8 Millionen Euro.
Derzeit prüft eine Wirtschafts-Strafkammer des Gerichts, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Esser arbeitet inzwischen für die General Atlantic Partners GmbH. Er hatte bei der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren Ende März bestätigt, im Zusammenhang mit der Übernahme vor drei Jahren rund 30 Millionen Euro erhalten zu haben.
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