Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch die Justiz ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlen.
Esser sagte nach dem Urteil: "Es ist ein Sieg für den Rechtsstaat." Weiter sagte er: "Damit ist bewiesen, dass die Staatsanwaltschaft sich gesetzeswidrig verhalten hat." Dies sei ein wichtiges Signal für das Hauptsacheverfahren. Er habe den Antrag gestellt, unter anderem wegen dieses gesetzeswidrigen Verfahrens die gegen ihn erhobene Anklage abzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2003 nach einem zweijährigen Ermittlungsverfahren Anklage gegen Esser und weitere ehemalige Manager von Mannesmann erhoben. Ihnen wird wegen der Zahlung hoher Abfindungen bei der milliardenschweren Übernahme von Mannesmann durch Vodafone besonders schwere Untreue vorgeworfen.
Esser hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ebenso zurückgewiesen wie der mit angeklagte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Nimmt das Gericht die Anklage an, könnte es zu einem der größten Wirtschaftsprozesse in der deutschen Geschichte kommen.
"Gangster in Nadelstreifen"
Das Gericht blieb bei der Höhe des Strafmaßes allerdings weit unter der Forderung des Managers, der das Zehnfache an Schmerzensgeld gefordert hatte. Gleichzeitig bekräftigte das Gericht am Mittwoch die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gegen den früheren Mannesmann-Chef, dem von der Staatsanwaltschaft Untreue in Millionenhöhe vorgeworfen wird.
Esser sieht sich als Opfer einer "Diffamierungskampagne". Wegen "massiver Rufschädigung" und verlangte vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro und Schadenersatz für Anwaltskosten in Höhe von ebenfalls rund 100.000 Euro.
Die Zivilkammer wies die Klage jedoch überwiegend ab. Nur in einem Punkt gab sie ihm Recht: Staatsanwälte und das Justizministerium hätten Esser über zwei Jahre hinweg immer wieder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, in dem sie Informationen über das Verfahren amtspflichtswidrig an die Presse und die Öffentlichkeit weiter gegeben hätten. Deshalb sei ein "erheblicher Schmerzensgeldbetrag" angemessen.
Konkret geht es unter anderem um den Vorwurf der Käuflichkeit, der vom Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Hans-Reinhard Henke, noch Ende Februar auf eine Pressekonferenz erhoben wurde, in der Anklageschrift jedoch nicht auftaucht. Aber auch um die Verbreitung eines Presseartikels über die "Gangster in Nadelstreifen" im Internet-Portal des Landesjustizministeriums.
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