"Straftaten interessieren uns nicht"
Schmider habe dem Betriebsprüfer im Januar 1997 ein Notebook nebst Zubehör mit einem Neuwert von damals 5500 Mark zum Preis von 1000 Mark überlassen. Außerdem habe der damalige Flowtex-Chef in Zusammenhang mit dem Kauf eines privaten Autos durch den Betriebsprüfer im August 1998 den von ihm in der Folge dann auch bezahlten Betrag in Höhe von 20.000 Mark übernommen.
Weiter besteht gegen den Finanzbeamten der Verdacht, Schmider im Januar oder Februar 2000 von dem seinerzeit gegen diesen eingeleiteten Ermittlungsverfahren und der bevorstehenden Verhaftung informiert und gewarnt zu haben. Schmider wird dementsprechend in der Anklage Bestechung in zwei Fällen vorgeworfen. Ein Termin zur Hauptverhandlung stand zunächst noch nicht fest.
Sind Scheinrechnungen "gang und gäbe"?
Ein ehemaliger Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung in Karlsruhe hatte schon im Januar gegenüber dem Landtags-Untersuchungsausschuss zu Protokoll gegeben, es sei bei den Arbeiten der Steuerprüfer zunächst nicht um strafrechtliche Konsequenzen gegangen. "Wir sind Steuerprüfer. Sonstige Straftaten interessieren uns nicht oder nur am Rande." Scheinrechnungen seien heute "gang und gäbe", so der Beamte weiter.
In der Vergangenheit war immer wieder über eine Mitschuld der Behörden an dem Flowtex-Skandal - einem der größten deutschen Wirtschaftsbetrugsfälle der Nachkriegszeit - spekuliert worden. Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung hatte Fehler jedoch stets zurückgewiesen.
Der Insolvenzverwalter von Flowtex, Eberhard Braun, stützt eine Staatshaftungsklage auf Schadenersatz in Millionenhöhe gegen das Land Baden-Württemberg auch auf eine Mitschuld und Schlamperei der Behörden. Gegen Schmider war schon öfters ermittelt worden. Die Verfahren waren aber dann immer eingestellt worden.
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