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manager magazin



15.04.2003
 

Flowtex-Skandal

Der Büttel soll bluten

Der ehemalige Flowtex-Chef Manfred Schmider hat sein Geständis widerrufen. Zugleich wurde ein Betriebsprüfer des Finanzamts Karlsruhe angeklagt. Der Verdacht: Bestechlichkeit, Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zum Betrug.

Stuttgart/Mannheim - Im neuen Flowtex-Prozess hat der Angeklagte Manfred Schmider (Spitzname: "Big Manni") am Dienstag erstmals das Wort ergriffen und wie angekündigt sein früheres Geständnis widerrufen.

  Geständnis widerrufen:  Ex-Flowtex-Chef Manfred "Big Manni" Schmider
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AP

Geständnis widerrufen: Ex-Flowtex-Chef Manfred "Big Manni" Schmider

Seine Aussage beim ersten Prozess sei falsch gewesen, weil der milliardenschwere Betrug ohne die Mitwirkung der Finanzbehörden nicht möglich gewesen wäre, sagte Schmider vor dem Landgericht Mannheim. Wegen Betrugs war der ehemalige Flowtex-Chef zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Strafmaß aufgehoben.

Wie weiter bekannt wurde, wird nun erstmals auch ein Landesbeamter im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Flowtex-Skandal angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Ermittlungen gegen einen Betriebsprüfer des Finanzamts Karlsruhe-Durlach abgeschlossen und die Anklageschrift dem Landgericht Mannheim übergeben. Ein Sprecher des Gerichts wollte sich zu Details nicht äußern.

Aussage verweigert

Der Finanzbeamte hatte im Mai 2002 vor dem Flowtex-Untersuchungsausschuss des Landtags eine Auskunft zu den Vorgängen verweigert. Mehr als zwei Jahre hatten die Mannheimer Ankläger gegen ihn ermittelt. Der Verdacht: Bestechlichkeit, Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zum Betrug.

Dem Mann, der laut Anklage seit 1996 zur steuerlichen Prüfung von Firmen der Flowtex-Gruppe eingesetzt war, wird laut Ermittlungen zur Last gelegt, bereits Ende 1996 oder Anfang 1997 von den Scheingeschäften gewusst zu haben.

Gleichwohl habe er dies in dem von ihm gefertigten Betriebsprüfungsbericht nicht aufgeführt und gleichzeitig den Hauptverantwortlichen der Firmen zugesagt, dies auch bei der im Jahre 1999 anstehenden Betriebsprüfung für die Folgejahre nicht zu erwähnen.

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