Donnerstag, 9. Februar 2012, 03:01 Uhr

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27.08.2002
 

1. FC Saarbrücken

Präsident festgenommen

Eigentor? Steuerfahnder haben den Unternehmer und Präsidenten des Fußballclubs 1. FC Saarbrücken festgenommen. 17 Millionen Euro soll Hartmut Ostermann dem Finanzamt vorenthalten haben.

Saarbrücken - Steuerfahnder haben den Saarbrücker Unternehmer und Präsidenten des Fußballclubs 1. FC Saarbrücken, Hartmut Ostermann, wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung festgenommen.

  Hartmut Ostermann:  Zu hoch gepokert?
DPA

Hartmut Ostermann: Zu hoch gepokert?

In Saarbrücken, Worms und München wurden am Dienstag mehrere Geschäftsräume des Unternehmers durchsucht, dessen Pro-Seniore-Gruppe zu den größten privaten Altenheimbetreibern in Deutschland gehört. Ostermann, der auch Chef der Victor's-Hotelgruppe ist, war 1994 zeitweise auch FDP-Bundestagskandidat im Saarland.

Das Amtsgericht Saarbrücken hat laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken Haftbefehl gegen den 51-Jährigen und eine 47-Jährige aus Eich bei Worms erlassen. Beiden wird vorgeworfen, zwischen Januar und Juli 2002 als Chefs der Pro Seniore Gesundheitsdienste gemeinnützige GmbH "gewerbsmäßig Steuern hinterzogen" zu haben, indem sie mit Hilfe unrichtiger Beschäftigtenzahlen zu wenig Lohnsteuer abführten.

"Der 1. FC ist nicht Gegenstand der Ermittlungen"

"Weitere Einzelheiten hierzu können wegen des Steuergeheimnisses nicht bekannt gegeben werden", sagte Oberstaatsanwalt Raimund Weyand. "Der 1. FC Saarbrücken ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens".

Früheren Zeitungsberichten zufolge soll es um insgesamt 17 Millionen Euro Lohnsteuer und eventuell Sozialabgaben gehen, die die Pro-Seniore-Gesundheitsdienste GmbH - eine Pro Seniore-Tochter - in den vergangenen beiden Jahren nicht ordnungsgemäß abgeführt haben soll. Ein Steuerberater hatte im Auftrag von Pro Seniore Mitte August Selbstanzeige beim Finanzamt Saarbrücken gestellt - angeblich einen Tag bevor eine Betriebsprüfung angesetzt war.

Oberstaatsanwalt Weyand betonte, da es um gewerbsmäßige Steuerhinterziehung gehe, führe die Selbstanzeige nicht zu völliger Straffreiheit. Stattdessen sehe das Gesetz selbst bei vollständiger Nachzahlung der verkürzten Steuerbeträge noch Strafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsentzug vor. Als Haftgründe bei Ostermann nannte die Staatsanwaltschaft Flucht- und Verdunkelungsgefahr.

Ein Sprecher der saarländischen FDP sagte, Ostermann habe sich in den vergangenen Jahren komplett aus der Landespartei zurückgezogen und seit 2000 auch keinerlei Spenden mehr an die FDP geleistet. Er sei aber noch Mitglied bei den Liberalen.

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