Die Anklage-Erhebung war von vielen Aktionären erwartet worden, da derzeit Hunderte von Schadensersatzklagen in Sachen EM.TV anhängig sind. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) begrüßte die Entscheidung der Münchner Staatsanwälte. Die Chancen auf erfolgreiche Schadenersatzklagen seien damit gestiegen.
Anwalt: "Großer Schritt nach vorn"
Der Bundesvorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), Klaus Schneider, sagte, die Anklage-Erhebung lasse bei den EM.TV-Aktionären "Hoffnung aufkeimen". Bei einer Verurteilung hätten sie Anspruch auf Schadenersatz durch die Haffa-Brüder. Der Nachweis eines Betruges sei aber schwierig. Sollte es nicht zu einer Verurteilung kommen, sänken die Chancen der Anleger auf Schadenersatz.
Auch Aktionärs-Anwalt Andreas W. Tilp, der derzeit etwa 76 Kläger in 37 Klagen vertritt, wertet die Anklage-Erhebung als einen "großen Schritt nach vorn". Tilp: "Mit der jüngsten Entscheidung wächst die Wahrscheinlichkeit, dass wir nun auch vor einem Zivilgericht ein positives Ergebnis erreichen."
Schaden in zweistelliger Millionenhöhe
Die Kanzlei Tilp und Kälberer klagt nicht nur gegen die Vorstände, sondern auch gegen die WestLB, die EM.TV Ende Oktober 1997 am Neuen Markt platziert hatte. Die kumulierte Schadenssumme für die von Tilp vertretenen Kläger beläuft sich nach Angaben der Kanzlei auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Nach Einschätzung des Anwalts haben die Brüder Haffa vor allem gegen drei Gesetze verstoßen: Paragraph 88 Börsengesetz (Kursbetrug), Paragraph 826 BGB (vorsätzlich sittenwidrige Schädigung) und Paragraph 15 Wertpapierhandelsgesetz (Publizitätspflicht).
Anspruchsgrundlage immer noch umstritten
Besonders der letzte Paragraph wird seit einiger Zeit sehr kontrovers diskutiert. Er regelt die Veröffentlichungs- und Mitteilungspflicht kursbeeinflussender Tatsachen für die Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind.
Da immer noch umstritten ist, ob geschädigte Anleger sich bei einer Schadensersatzklage auf diesen Paragraphen stützen können, hatte die Kanzlei Rotter vor einigen Wochen eine Beschwerde bei der EU gegen das deutsche Wertpapierhandelsgesetz eingelegt.
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