Berlin - Soziale Netzwerke gehören zu den populärsten Internetseiten. Innerhalb weniger Jahre haben sie sich in der Nutzung an die Spitze aller Onlineangebote katapultiert, nur noch übertrumpft vom allgegenwärtigen Google
. Das Prinzip ist simpel. Die Netzwerke stellen ihren Nutzern Speicherplatz für Fotos, Videos und Erlebnisberichte zur Verfügung. Diese können sich dann mit den anderen Mitgliedern der Community, der Gemeinschaft, austauschen. Personen, denen das Mitglied Einblick in das persönliche Profil gestattet, werden Freunde genannt. So verfügen Netzwerker häufig über einen riesigen Freundeskreis.
Zum ersten Mal haben sich Mitarbeiter der Stiftung Warentest als Hacker betätigt - mit Erlaubnis. Um herauszubekommen, ob soziale Netzwerke die Daten ihrer Nutzer ausreichend gegen Angriffe von außen schützen, haben die Tester versucht, in die Computersysteme der Anbieter einzudringen. Allerdings nur, wenn der Betreiber zuvor seine Zustimmung gegeben hatte. Denn auch für einen Test wäre es unrechtmäßig, fremde Daten auszuspähen.
Nur sechs der zehn geprüften Netzwerke erteilten die Erlaubnis. Die Ablehner wurden wegen mangelnder Transparenz abgewertet. Dazu gehören auch die großen US-amerikanischen Netzwerke Facebook, Myspace und LinkedIn.
Bei Jappy hat es nur eine Woche gedauert, den Passwortschutz zu umgehen - mit einfachen Mitteln: einem Computer und einer simplen, selbstentwickelten Software. Die Tester hätten jedes beliebige Nutzerkonto übernehmen und auf die gespeicherten Daten zugreifen können.
Bei Stayfriends wäre es mit etwas mehr Aufwand ebenfalls möglich gewesen. Bei den Lokalisten und wer-kennt-wen.de hätten die Tester vor allem die Konten übernehmen können, die von den Nutzern mit einem zu einfachen Passwort versehen wurden. Auffällig ist der ungeschützte Zugang für mobile Endgeräte wie Handys bei allen geprüften Netzwerken, die dies bieten. Und das, obwohl hier dieselben Daten geschützt werden müssen.
Beim Datenschutz haben die meisten Netzwerke Mängel. So schränken Facebook, Myspace und LinkedIn die Rechte der Nutzer stark ein, genehmigen sich selbst aber weitreichende Rechte, vor allem bei der Weitergabe der Daten an Dritte. Zu welchem Zweck, sagen sie nicht. Bei Facebook zum Beispiel heißt es: "Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest". Unter IP-Inhalte ist das geistige Eigentum beispielsweise an Texten und Bildern gemeint.
Dreist ist auch folgende Klausel von LinkedIn: "LinkedIn kann die Vereinbarung mit oder ohne Grund, jederzeit, mit oder ohne Mitteilung kündigen." Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat im vergangenen Jahr fünf Netzwerke wegen verbraucherfeindlicher Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt. Einige AGB sind daraufhin besser geworden. Die amerikanischen Seiten änderten aber kaum etwas. Myspace ist jetzt sogar schlechter.
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