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manager magazin



05.12.2009
 

Onlineshopping

DIHK attackiert Rückgaberechte

DIHK-Vormann Martin Wansleben hat sich über einen vielfachen Missbrauch von Rückgaberechten bei Online-Geschäften beklagt und schärfere Vorgaben gefordert. Es komme vor, dass Verbraucher einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach ihr Rückgaberecht nutzten.

Ludwigshafen - Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich für eine Beschränkung der Rückgaberechte bei Online-Geschäften ausgesprochen. Kunden würden immer mehr benutzte Artikel zurückschicken, die nicht mehr als neu verkauft werden könnten und auf dem Müll landeten, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der "Rheinpfalz am Sonntag" laut Vorabmeldung.

"Unhaltbarer Zustand": DIHK-Frontmann Wansleben fordert eine Beschränkung der Rückgaberechte bei Online-Geschäften
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DIHK

"Unhaltbarer Zustand": DIHK-Frontmann Wansleben fordert eine Beschränkung der Rückgaberechte bei Online-Geschäften

Der wirtschaftliche Schaden sei immens. Allein über Ebay würden in Deutschland jährlich bis zu vier Milliarden Euro umgesetzt. Wansleben beklagte, die Gesetzeslage gebe den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit. Das gelte auch für Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval, Smoking oder Abendkleider.

Es komme vor, dass Verbraucher über Ebay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten, sagte Wansleben. Nach der neusten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das häufig ohne Wertersatz möglich.

Aus Sicht der Wirtschaft sei dies ein unhaltbarer Zustand. Der Funktionär forderte von der EU, den Ausnahmekatalog für die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern. Bislang gelte das nur für Zeitungen und Zeitschriften. Die Gesetzgebung sollte so geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Ansonsten werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben.

Über das Thema Verbraucherrechte bei Internetbestellungen verhandelt auch der Bundesgerichtshof am kommenden Mittwoch.

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