Hamburg - Der kalifornische Internetkonzern habe die an ihn gestellten Forderungen akzeptiert, teilte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Mittwoch mit.
Google is watching you: Ein Wagen mit Spezialkameras sammelt Daten für den Onlinedienst "Street View"
Der Internet-Konzern wird künftig bei allen Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Autos, gegen die Widerspruch eingelegt wird, in einer bestimmten Frist auch die Rohdaten unkenntlich machen.
Der Konzern werde über einen Link im Internet eine einfache Widerspruchsmöglichkeit anbieten. Die Datenschützer haben zudem durchgesetzt, dass Betroffene auch schon vor der Veröffentlichung der Bilder Widerspruch einlegen können.
Einigung auch in anderen Ländern
Ende vergangener Woche war Google bereits den Forderungen europäischer Datenschützer entgegengekommen: Das Unternehmen will künftig in Europa öffentlich die Routen der Kamera-Autos ankündigen, bevor sie in einer Gegend ihren Einsatz beginnen.
Zuvor hatte es zahlreiche Proteste von Einzelpersonen, Städten und Gemeinden gegeben, die sich gegen die Ablichtung ganzer Straßenzüge zur Wehr setzten. Politiker hatten die Sicherheit besonders zu schützender Personen bedroht gesehen und forderten ein Verbot der Kamerafahrten.
"Google hat rechtzeitig die Gelegenheit genutzt und ist auf unseren Kompromissvorschlag in allen Punkten eingegangen", sagte Caspar. Die erzielte Einigung gehe zum Teil deutlich über das hinaus, was Google europäischen Datenschützern zugestehe, sagte der bundesweit für Googles "Street View" zuständige Datenschützer. So habe Google das Löschen oder Unkenntlichmachen von Rohdaten bislang nur in Deutschland zugesichert.
Für "Street View" schickt der Suchmaschinen-Spezialist seit einiger Zeit mit 360-Grad-Kameras ausgestattete Autos durch die Lande. Mit den aufgenommenen Bildern will Google seinen Karten- Dienst "Maps" erweitern, so dass der Nutzer am Computer-Bildschirm realitätsnahe "Kamerafahrten" durch die Straßen einer Stadt unternehmen kann. Gesichter und Kfz-Schilder werden mit Hilfe einer Software automatisch unkenntlich gemacht.
Bislang hatten sich Datenschützer mit Google nicht darauf einigen können, dass auch die aufgenommenen Rohdaten gelöscht werden. Google hatte argumentiert, diese Aufnahmen zu brauchen, um die Software zur Unkenntlichmachung etwa von Gesichtern noch verbessern zu können.
manager-magazin.de mit Material von dpa
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