Donnerstag, 9. Februar 2012, 02:37 Uhr

manager magazin



07.08.2009
 

Reputation im Netz

Die Webweste reinwaschen

Das Internet ist ein vorzügliches Instrument, um Dinge über Menschen herauszufinden. Doch mitunter weiß das Web mehr über die eigene Person als einem lieb ist. Ungeliebte Fotos oder rufschädigende Foreneinträge lassen sich aber entfernen. Von der Imagepflege im Netz lebt mittlerweile eine ganze Branche.

Ingolstadt/Ludwigshafen - "Immer häufiger wird Zwist aus dem wirklichen Leben, etwa Ärger zwischen Nachbarn oder Ex-Eheleuten, im Netz weitergeführt", sagt Thomas Volkmer, Mitbetreiber der Seite Internetvictims.de, einer Anlaufstelle für Opfer von Rufschädigung im Netz. Nicht nur Erwachsene sind in Foren, Videocommunitys oder Sozialnetzwerken betroffen. "Das "Cybermobbing" unter Jugendlichen ist ein großes Problem", beobachtet Christina Rhode von Klicksafe, einer Initiative mehrerer öffentlicher Träger für den sicheren Umgang mit dem Internet.

Ist der Ruf erst ruiniert: Internetnutzer können peinliche Webeinträge über sich selbst nicht einfach wegradieren
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TMN

Ist der Ruf erst ruiniert: Internetnutzer können peinliche Webeinträge über sich selbst nicht einfach wegradieren

Sich nur zu ärgern, bringt nichts, Betroffene sollten aktiv werden: "Einen Forumsbetreiber anzuschreiben und ihn um die Löschung eines verletzenden Beitrags zu bitten, kann jeder selbst übernehmen", sagt Rhode. Als Argument könne das Recht auf die "informationelle Selbstbestimmung" dienen. Oder man macht den Betreiber darauf aufmerksam, dass eine Beleidigung ein Straftatbestand ist.

"Wer auf Fotos oder Videos im Netz klar zu sehen ist, deren Veröffentlichung er nicht zugestimmt hat, kann auf deren Entfernung pochen", sagt Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht. Anders sieht es aus, wenn dem Seitenbetreiber per Geschäftsbedingung Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt wurden.

Kommt es zum Rechtsstreit, ist bei verbalen Äußerungen Folgendes zu beachten: "Handelt es sich um eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, die nachweislich falsch ist, muss der Beitrag grundsätzlich entfernt werden", sagt Ulbricht. "Betrüger" muss sich niemand nennen lassen, wenn er keiner ist. Unklarer ist die Situation bei Werturteilen: Was als freie Meinungsäußerung akzeptabel und was als Rufschädigung rechtswidrig ist, wird im Einzelfall entschieden.

"Der Ermessensspielraum ist groß und von Situation und Milieu der Beteiligten abhängig", sagt Ulbricht. In einem Fall habe ein Gericht sogar die Bezeichnung "Arschloch" in einem Forum für Fußballfans als "Äußerung des Missfallens" durchgehen lassen, weil die Teilnehmer deftige Sprache gewohnt seien.

Doch viele Anwender werden nicht von anderen diffamiert. Sie haben selbst etwa Fotos vom eigenen Vollrausch veröffentlicht und wissen womöglich gar nicht mehr wo. Für solche Fälle gibt es Dienstleister, die gegen Gebühr Missliebiges zu entfernen beziehungsweise Positives zu platzieren versuchen. Online-Reputations-Management (ORM) nennt sich das.

Die Basisdienstleistung besteht darin, zusammenzutragen, was über den Kunden im Netz zu finden ist. "Zudem sichten wir auch Infos auf Seiten, auf die der Kunde keinen Zugriff hat, etwa Webarchive oder geschlossene Sozialnetzwerke, erklärt Stefanie Peters vom Anbieter Reputationdefender.com. Datenwachschutz.de oder Deinguterruf.de sind ähnliche Dienstleister. Auf das Aufspüren peinlicher Fotos ist etwa ProComb spezialisiert. Die Gebühren für die Datendossiers starten bei rund zehn Euro pro Monat und werden vorzugsweise als Abo angeboten.

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