"Potenzielle Rechtsverletzer abschrecken"
Inwieweit das den RIAA-Verfahren zugrunde liegende Copyright-Gesetz verfassungsgemäß sei, sei eine noch offene Frage, erklärt der Anwalt Ray Beckerman aus Forest Hills, New York, der andere Download-Beschuldigte vertritt und seine Erfahrungen in einem Blog austauscht. "Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde", sagt Beckerman.
Im September setzte ein Bundesrichter ein neues Verfahren an im Fall einer Frau aus Minnesota, die 220.000 Dollar für den illegalen Download von 24 Musiktiteln zahlen soll. Dabei forderte Richter Michael Davis den Kongress auf, die Gesetze so zu ändern, dass es nicht mehr möglich sei, exzessiv hohe Schadensersatzbeträge festzusetzen. Zwar sei es nicht von der Hand zu weisen, dass illegale Downloads der Musikindustrie Schaden zufügten. Die von dem Verband geforderten Summen seien aber völlig unangemessen.
Die Musikindustrie aber verteidigt die bisherige Praxis. In den zum Fall Tenenbaum eingereichten Unterlagen heißt es, die gesetzlich zulässigen Schadensersatzforderungen dienten nicht nur dazu, "den Copyright-Inhaber zu entschädigen, sondern auch dazu, den Rechtsverletzer zu bestrafen und andere potenzielle Rechtsverletzer abzuschrecken".
Professor Nesson aber will sich nicht damit zufriedengeben. Die Branche sollte neue Wege entwickeln, um die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu verhindern, fordert er. Die Musikindustrie müsse halt etwas kreativer werden.
Nesson schlägt vor, Musiktitel mit Werbung zu koppeln und online kostenlos anzubieten, und sagt: "Es gibt alternative Möglichkeiten, um Unterhaltung so zu verpacken, dass die Künstler ihr Honorar bekommen."
Rodrique Ngowi, ap
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