28.07.2008
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Privates Surfen im Job

Verbieten oder erlauben?

Von Christiane Pütter

2. Teil: Muster für Betriebsvereinbarungen

Muster für Betriebsvereinbarungen

Eine geeignete Lösung wäre eine Betriebsvereinbarung, die den Umgang mit Mail und Internet in der Firma regelt. Der Rostocker Anwalt Johannes Richard bietet Muster dafür an. Er empfiehlt zum Beispiel, das Abrufen von Aktienkursen, Wetterberichten oder kurzen E-Mails zu erlauben.

Seiner Meinung nach sollte die Vereinbarung aber auch folgenden Passus enthalten: "Die Gewährung der privaten Nutzung der Kommunikationsdienste (E-Mail/Intranet) erfolgt freiwillig. Die Gewährung steht im freien Ermessen des Arbeitgebers. Auch bei wiederholter vorbehaltloser Gewährung der Privatnutzung entsteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung für die Zukunft."

Geringere Leistungsbereitschaft

Anwältin Krauß weist darauf hin, dass es dabei wegen des Datenschutzes unerlässlich ist, private E-Mails des Nutzers zu kennzeichnen. Mögliche Lösung ist ein eigener Account für private Nachrichten.

Die Rechtsanwältin gibt zu Bedenken: "Von einer intensiven Überwachung oder einem gänzlichen Verbot der Privatnutzung durch den Arbeitgeber ist abzuraten. Dies führt zu geringerer Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer."

Wie auch immer - das Problem dürfte sich in Zukunft verschärfen. Analysten von Forrester bis Deloitte nehmen sich der kommenden Arbeitnehmergeneration - wahlweise Millennials oder Generation Y genannt - an und betonen, wie selbstverständlich die jungen Leute mit Blogs und Wikis umgehen. Ebenso selbstverständlich pfeifen sie auf Hierarchien. Außerdem wollen sie nicht immer im Büro arbeiten, sondern auch von Zuhause oder unterwegs aus.

Ihnen verbieten zu wollen, den Freunden Mails wegen der abendlichen After-Work-Party zu schicken, dürfte ins Leere laufen.

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