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28.07.2008
 

Privates Surfen im Job

Verbieten oder erlauben?

Von Christiane Pütter

Wer es verbietet, frustriert die Leute, sagen die einen. Wer es erlaubt, kann dem Unternehmen schaden, so die anderen. Beim privaten Surfen am Arbeitsplatz sind sich weder Juristen noch CIOs einig. Eines aber dürfte feststehen: Zumindest eine Betriebsvereinbarung muss her.

München - Neun von zehn Deutschen haben laut Angaben des Bonner Informationsdienstes "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" zugegeben, das Netz am Arbeitsplatz auch für private Zwecke zu nutzen. Die Hälfte davon sogar mehr als drei Stunden pro Woche.

Unklar: Ob man das Surfen am Arbeitsplatz verbieten darf, hat schon diverse Juristen beschäftigt
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Unklar: Ob man das Surfen am Arbeitsplatz verbieten darf, hat schon diverse Juristen beschäftigt

Solche Informationen polarisieren. Das eine Lager zählt die Schäden auf: Privates Surfen bindet bestenfalls "nur" Zeit und verursacht damit Kosten. Schlimmstenfalls holt der Mitarbeiter Malware ins Unternehmen, lädt Pornoinhalte herunter oder verrät Geschäftsgeheimnisse.

Die andere Seite betont die Vorteile der privaten Internetnutzung: Eine kurze Pause zwischen zwei Arbeitsaufträgen, in denen die neuesten Fußballergebnisse oder das Kinoprogramm gecheckt werden, erfrische den Mitarbeiter. Wer kurz ein paar interessante Webseiten anklicken darf, ohne mit negativen Sanktionen rechnen zu müssen, geht motivierter zur Arbeit - was wiederum dem Unternehmen zu Gute kommt. Und ein CIO, der das verbiete, mache sich zum Buhmann.

Diese Frage hat bereits diverse Juristen beschäftigt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Frühjahr festgestellt, dass eine fristlose Kündigung nur bei einer "exzessiven" privaten Internetnutzung gerechtfertigt ist. Selbst, wenn ein Angestellter Pornofilmchen guckt, muss er zunächst abgemahnt werden.

Das Arbeitsgericht Wesel hat bereits 2001 entschieden, dass eine Nutzungsdauer von 80 bis 100 Stunden binnen eines Jahres "keine erkennbare Pflichtverletzung" darstelle. Obwohl grundsätzlich feststeht: "Der Arbeitsvertrag gibt dem Arbeitnehmer im Normalfall kein Recht, die Telekommunikationsmittel des Arbeitgebers für eigene Zwecke zu verwenden", wie Rechtsanwältin Claudia Krauß aus der Kanzlei Merten & Kollegen klarstellt.

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