11.03.2008
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Telefonwerbung

Bußgeld bis zu 50.000 Euro

2. Teil: "Wachsweicher Kompromiss"

"Wachsweicher Kompromiss"

Das Maßnahmenpaket der Regierung wurde im Grundsatz zwar begrüßt, aber auch als unzureichend bemängelt. Der bayerische Verbraucherminister Otmar Bernhard kritisierte, dass der Entwurf hinter den Forderungen der Länder zurückbleibe. Obwohl ein unerwünschter Anruf schon jetzt per Gesetz verboten sei, bleibe nach wie vor möglich, dass dabei ein gültiger Vertrag zu Stande komme.

"Nachträglich kann man den zwar widerrufen, aber Scherereien sind so doch vorprogrammiert", erklärte Bernhard. Besser wäre, wenn der Vertrag am Telefon gar nicht zu Stande käme, sondern erst, wenn der Kunde das ihm unterbreitete Angebot in Ruhe gelesen und schriftlich bestätigt habe.

Der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk hält ebenfalls eine schriftliche Bestätigung eines mündlich geschlossenen Vertrags in allen Fällen für erforderlich. Er kritisierte den Vorschlag der Bundesregierung, die Schriftform nur bei Verträgen vorschreiben zu wollen, die einen vorangegangenen Vertrag ablösen, jedoch nicht bei Neuabschlüssen. "Das ist ein wachsweicher Kompromiss", bemängelte Hauk.

Abgeordnete aus Union und FDP kritisierten, dass die Vorbereitungen für das überfällige Maßnahmenpaket so lange gedauert hätten. Die FDP will einen eigenen Vorschlag vorlegen, weil ihr die geplanten Schutzregelungen nicht ausreichen. Die Grünen warfen Zypries und Seehofer vor, sie präsentierten nichts Neues. Deshalb sei auch kein Fortschritt für die Verbraucher zu erwarten.

manager-magazin.de mit Material von ap, dpa und ddp

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