22.11.2007
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UMTS

Aktienrechtler zerrt Bund vor BGH

Von Peter Brors

Muss der Bund Milliarden für die UMTS-Lizenzen an die Deutsche Telekom zurückzahlen, weil die Telekom mehrheitlich im Besitz des Bundes war? Wolfgang Philipp fordert dies. Mit seiner Klage findet der Mannheimer Aktienrechtler nun auch beim Bundesgerichtshof Gehör.

Hamburg - Am 3. März 2008 wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber verhandeln, ob die Versteigerung der Lizenzen für den Mobilfunkstandard UMTS im Sommer 2000 rechtens war. Dies berichtet das manager magazin in seiner neuen Ausgabe, die ab Freitag (23. November) am Kiosk erhältlich ist.

UMTS-Mast von T-Mobile: Aktienrechtler Philipp fordert Schadensersatzzahlung an die Deutsche Telekom
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DDP

UMTS-Mast von T-Mobile: Aktienrechtler Philipp fordert Schadensersatzzahlung an die Deutsche Telekom

Der Mannheimer Aktienrechtler Wolfgang Philipp hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und verlangt eine Schadensersatzzahlung des Bundes an die Deutsche Telekom Chart zeigen. In seiner Klageschrift begründet Philipp sein Vorgehen mit Verstößen gegen das Aktienrecht und das europäische Wettbewerbsrecht.

Die Frage, die der BGH beantworten soll: Muss der Bund als Initiator der umstrittenen Auktion einen Großteil jener 8,5 Milliarden Euro zurückzahlen, die die Deutsche Telekom für zwei Lizenzen überwies? Kleinaktionär Philipp vertritt die Auffassung, dass die Telekom vor und während der Auktion ein vom Großaktionär Bund dominiertes Unternehmen gewesen sei. Als solches sei sie zur Teilnahme an der aus Konzernsicht wirtschaftlich zweifelhaften Versteigerung gezwungen worden.

In seiner Klageschrift weist Philipp darauf hin, dass im Aufsichtsrat der Telekom stets hohe Beamte des Bundes Einfluss genommen hätten und der Bund deshalb ein Milliardengeschäft mit sich selbst initiiert habe. Philipp sieht einen Interessenkonflikt des Bundes, der sowohl Versteigerer und Empfänger des Auktionserlöses als auch beherrschender Gesellschafter sowie Verkäufer von T-Aktien war.

Das Oberlandesgericht Köln hat Philipps Klage auf eine Schadensersatzzahlung des Bundes an die Telekom in zweiter Instanz im April 2006 zurückgewiesen, eine Revision beim BGH aber ausdrücklich zugelassen. Dass der BGH die Klage nun angenommen und sogar eine mündliche Verhandlung angesetzt hat, werten Juristen als klares Indiz dafür, dass die Bundesrichter das Verfahren im Detail würdigen möchten.

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