Von Stefan Schultz
Bildblog will weiterarbeiten
Im europäischen Vergleich sei der OLG-Beschluss ohnehin wenig verständlich. "In Ländern wie Großbritannien gilt der Grundsatz: Ein subjektiver Erlebnisbericht eines Bloggers kann schon per se keine Verletzung des Namensrechts sein." Deshalb gebe es in anderen europäischen Ländern auch viel mehr unternehmenskritische Blogs. Dass im deutschen Rechtsraum eine gewisse "Strenge" herrsche, sei noch "milde ausgedrückt", meint Horak.
Sollte der OLG-Beschluss widerspruchslos durchgehen, könnte sich vor allem der Axel-Springer-Verlag darauf berufen, um gegen Deutschlands reichweitenstärkstes Blog vorzugehen: Die kritische Berichterstattung von Bildblog ist dem Verlag seit langem eine Natter an der Brust.
Zumindest offiziell ist bei Springer bislang nicht von einem Schuss vor den Bug die Rede. Dem Blog Turi-2.de sagte Springer-Sprecher Tobias Fröhlich lediglich: "Das ist in jedem Fall für uns eine interessante News. Das Urteil wird in unserer Rechtsabteilung zu prüfen sein." Später hieß es, man wolle die ganze Angelegenheit nicht kommentieren und habe dies auch gegenüber Turi-2 nicht getan.
Auch Bildblog-Chef Niggemeier wollte den Fall nicht kommentieren. Absolut sicher sei man sich allerdings darüber, was man jetzt tun werde: "weiterarbeiten".
Az.: 3 W 110/07
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