19.04.2007
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PC-Notdienste

Wenn der Rechner streikt

2. Teil: "Keine Rundumbetreuung"

"Gewährleistung heißt nicht Rundumbetreuung"

Wer eine Ferndiagnose scheut, kann den PC zu einem Händler am Ort bringen. Grundsätzlich gilt beim Kauf eines neuen Computers eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Lag beim Kauf des PCs ein Mangel vor, kann der Kunde ihn innerhalb dieser Zeit zum Händler zurückbringen. Dieser muss den Mangel kostenlos beheben.

Vor Anruf Informationen sammeln

Bevor PC-Besitzer bei Problemen eine teure Hotline anrufen, sollten sie möglichst viele Informationen sammeln. So kann es sinnvoll sein, eine Liste mit allen installierten Hard- und Softwarekomponenten inklusive der Versionsnummer bereit zu halten. Die vom Nutzer zusammengetragenen PC-Daten machen auch die Preiskalkulation leichter, falls ein PC-Notdienst nötig wird. Ebenso wertvoll ist eine genaue Beschreibung des Problems. Wichtig sind zum Beispiel folgende Fragen: Wann tauchte es zum ersten Mal auf, was wurde vorher gemacht und wie lässt es sich reproduzieren?
"Gewährleistung bedeutet aber keine Rundumbetreuung", erklärt Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Wird der PC wegen eines Virus' langsam, ist der Hersteller nicht verantwortlich." In den ersten sechs Monaten der Frist muss der Händler beweisen, dass der PC beim Kauf in Ordnung war. Anschließend dreht sich diese Beweislast um, so Ruschinzik. Die Händler reparieren in der Regel nicht selbst, sondern schicken defekte Geräte zum Hersteller ein. Der Kunde muss dann wochenlang auf seinen PC warten. Zeigt sich, dass der Fehler erst durch die Nutzung auftrat, muss er auch noch zahlen.

Schnellere Hilfe bekommt der Kunde bei einer Werkstatt um die Ecke oder bei sogenannten PC-Notdiensten, die im Internet oder über Kleinanzeigen werben und nach Hause kommen. Dieser Service hat jedoch seinen Preis: Nach Angaben der PC-Freunde nehmen die Notdienste bis zu 140 Euro pro Stunde. Experte Zehetner rät, vor der Wahl eines Dienstes im Internet nach Meinungen anderer Kunden zu suchen. "Wenn ein Anbieter keine Ahnung hat oder seine Kunden abzockt, findet man sicher den einen oder anderen zornigen Kommentar."

"Es ist schwierig vorher herauszufinden, ob jemand seriös ist", sagt Alfred Odenwald-Dal Médico, der bei der Verbraucherzentrale Berlin eine PC-Beratung anbietet. Sinnvoll sei, mehrere Angebote zu vergleichen und schon vorab eine verbindliche Preisabsprache zu treffen - sowohl für den erfolgreichen, als auch den misslungenen Reparaturversuch. Nicht immer ist das allerdings möglich. "Fairerweise muss man sagen, dass der Aufwand zum Lösen des Problems nicht immer leicht einzuschätzen ist", erklärt Zehetner. Ist kein Fixpreis möglich, sollte zumindest der Kostenrahmen genannt werden.

Werden Teile aus dem PC ausgebaut, sollten diese aufbewahrt werden. Auf diese Weise könne ein fälschlicher Austausch nachgewiesen werden, sagt Odenwald-Dal Médico. Und macht der gerufene Fachmann etwas kaputt, ist er laut Bernd Ruschinzik schadensersatzpflichtig, zumindest wenn er fahrlässig gehandelt hat.

Carina Frey, dpa

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