Donnerstag, 9. Februar 2012, 23:46 Uhr

manager magazin



05.04.2007
 

Onlinedurchsuchungen

Schäuble prüft Grundgesetzänderung

Wolfgang Schäuble hält an seinem Plan fest, Fahndern des Bundeskriminalamtes den heimlichen Zugriff auf Computer zu ermöglichen. Dazu will der Bundesinnenminister notfalls auch das Grundgesetz ändern.

Berlin - Möglicherweise sei eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig, "um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen.

Chefschnüffler: Bundesinnenminister Schäuble will Artikel 13 des Grundgesetzes ändern
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DPA

Chefschnüffler: Bundesinnenminister Schäuble will Artikel 13 des Grundgesetzes ändern

Schäuble sagte zum Zugriffsrecht auf Computer: "Wenn, worüber sich die Juristen streiten in diesen Fällen, Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen." Schäuble verwies auf die Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung: "Da wurde auch schon mal Artikel 13 ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab."

Vor Journalisten zeigte sich der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin sicher, dass auch der Koalitionspartner SPD sein Vorhaben mittragen wird. Er habe seine Pläne in der vergangenen Woche mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und den Experten beider Fraktionen abgestimmt. Das Gespräch sei "völlig einvernehmlich" verlaufen. In den darauf folgenden Tagen sei allerdings eine Debatte entstanden, "die sich durch einen Mangel an Substanz und durch ein hinreichendes Maß an uninformierter Aufgeregtheit" auszeichne, sagte Schäuble. Der Innenminister war von SPD und Opposition heftig kritisiert worden.

Fingerabdrücke in Passämtern

Schäuble forderte zudem, Fingerabdrücke künftig nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen. "Die Menschen, die viel reisen, erwarten vom Staat, dass sie auch überall sicher sind. Das Unbehagen an der Moderne kann aber nicht ausschließlich zu Lasten der inneren Sicherheit gehen", sagte Schäuble.

Der CDU-Politiker wies zugleich unter anderem aus der SPD geäußerte Befürchtungen zurück, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden: "Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten."

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