Von Simon Hage
"Anruf genügt"
Zudem hat das Landgericht Frankfurt im November festgestellt, dass das Online-Magazin Perlentaucher weder gegen das Urheberrecht noch gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht verstoße. Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung hatten geklagt, weil Perlentaucher Geld mit Kurzfassungen ihrer Buchkritiken verdient habe - und die Lektüre der ursprünglichen Rezensionen überflüssig mache. Die Richter wiesen diese Sicht als "lebensfremd" zurück.
Solche Fälle stärken Google
den Rücken. Das Fazit des Rechtsexperten Feldmann: "Ich sehe, zumindest in Deutschland, keine Klagewelle auf Google zurollen."
Für den Internetkonzern sind das erfreuliche Signale. "Google News stehen nicht vor dem Aus", sagt Unternehmenssprecher Keuchel. "Das Gerichtsurteil in Belgien hat keine Auswirkungen auf andere Länder." Ohnehin sei kein Online-Medium dazu gezwungen, bei Google News gelistet zu sein. "Wer das nicht will, braucht uns nur anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben", sagt Keuchel, "dann entfernen wir diese Quelle." Dazu wäre der Konzern noch nicht einmal verpflichtet, sagt Medienanwalt Feldmann.
Dennoch: Einige Informationsanbieter bleiben in Lauerhaltung - oder suchen die gerichtliche Auseinandersetzung. So führt die Nachrichtenagentur AFP im US-Bundesstaat Washington eine Klage gegen Google. In Medienberichten wird die Schadensersatzforderung auf 13,2 Millionen Euro beziffert, das Ergebnis steht noch aus. Bereits Anfang 2005 hatte Google angekündigt, keine AFP-Inhalte mehr zu verwenden.
Rechtsanwalt Feldmann schließt nicht aus, dass Kläger in Ländern mit strengeren urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Regelungen Erfolg haben könnten. "Dann muss Google seinen Dienst dort eben anders gestalten", so Feldmann, "oder sich ganz aus dem jeweiligen Land zurückziehen". Dass Google News durch Proteste und Klagen von Zeitungsverlagen in seiner Existenz bedroht sei, hält er für unwahrscheinlich. "Eher wird es künftig so sein, dass es sich Zeitungen nicht mehr erlauben können, dort nicht vertreten zu sein."
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