Donnerstag, 9. Februar 2012, 15:05 Uhr

manager magazin



31.01.2007
 

Gmail-Streit

Daniel gegen Googliath

Von Anja Tiedge

Während die einen hilflos zuschauen, wie Google immer mächtiger wird, trommeln andere mit Händen und Füßen auf den Internetkonzern ein. So auch Jungunternehmer Daniel Giersch: In Deutschland machte er Googles E-Mail-Dienst Gmail bereits den Garaus - und könnte dies nun auch europaweit schaffen.

Hamburg - Der Name Google Chart zeigen steht schon lange nicht mehr nur für eine Suchmaschine. Mittlerweile kann bei Google Earth die ganze Welt am PC erkundet werden; virtuelle Erkundungsfahrten durch das Universum sind in Planung. Doch während das Unternehmen seine Nutzer in höheren Sphären schweben lässt, hat es hierzulande mit eher bodenständigen Problemen zu kämpfen.

In Deutschland Vergangenheit: Google und Giersch liefern sich einen Rechtsstreit um Gmail
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In Deutschland Vergangenheit: Google und Giersch liefern sich einen Rechtsstreit um Gmail

Verantwortlich dafür ist ein 32-jähriger Geschäftsmann, dessen Name in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen sorgte: Daniel Giersch. Der gebürtige Itzehoer liefert sich mit Google einen erbitterten Markenrechtsstreit, der für den Webgiganten bereits weitreichende Konsequenzen hatte.

Auslöser der Auseinandersetzung ist der Name Gmail, den Google für seinen E-Mail-Dienst nutzt. Im April 2004 führte der Webgigant seinen Service als Vorabversion in Deutschland ein. Jungunternehmer Giersch empfand das als Kampfansage, denn er hatte sich für sein Unternehmen, das Servicelösungen im Postverkehr anbietet, den Namen G-mail ausgedacht. In Anlehnung an seinen Nachnamen ließ er sich die Marke "G-mail … und die Post geht richtig ab" bereits im Jahr 2000 schützen.

"Als ich in der Zeitung las, dass Google in den USA einen E-Mail-Service namens Gmail anbietet, dachte ich mir: 'Den Namen kennst du doch!'", sagt Giersch gegenüber manager-magazin.de. "Ich befürchtete, dass Google als weltweit tätiges Internetunternehmen den Service auch bald in Deutschland anbieten wird - unter gleichem Namen."

Einstweilige Verfügung gegen Google

Die Sorge des Unternehmers, der sich nach eigener Aussage auf Markennamen spezialisiert hat, war berechtigt. Als Google seinen E-Mail-Service unter dem Namen Gmail in Deutschland präsentierte, ging Giersch rechtlich dagegen vor. Das Hamburger Landgericht entschied für ihn. Giersch erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Internetkonzern, wonach Google untersagt wurde, die Bezeichnung Gmail für den E-Mail-Dienst zu verwenden. Zusätzlich durfte Google deutschen Nutzern keine E-Mail-Adressen mit der Kennung gmail.com zur Verfügung stellen. Das Unternehmen nannte seinen Dienst in Deutschland daraufhin Google Mail.

Doch der Internetkonzern hatte nicht nur hierzulande mit Namensvettern zu kämpfen. Auch in Großbritannien wurde Gmail in Google Mail umbenannt, da es ähnliche Streitigkeiten wie in Deutschland gab. Nach Ansicht von Giersch sei er auch dafür indirekt mitverantwortlich. "In Großbritannien gab es auch jemanden, der ähnlich wie ich die Rechte an Gmail besaß. Durch die Erfahrungen mit mir erwartete Google auch dort Klagen", meint er.

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