Von Marleen Gründel
Berlin - "Ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror sei die Fähigkeit, PCs durchsuchen zu können, ohne tatsächlich am Standort des Geräts zu sein", heißt es im dem ausgearbeiteten Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit, das der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vorliegt. Denn das sei "personell und technisch äußerst aufwändig" und man benötige "erheblich Ressourcen" dafür.
Alles im Blick: In Nordrhein-Westfalen sollen die Rechte des Verfassungsschutzes ausgeweitet werden
Auf Länderebene ist das Ausspionieren der heimischen Festplatte via Internet bereits möglich. Sobald es dort einen hinreichenden Tatverdacht gibt und ein Richter der Online-Durchsuchung zugestimmt hat, darf sich die Polizei in private Computer einhacken - eine Beschlagnahmung des Rechners ist damit nicht mehr nötig. Allerdings ist dies nur bei schweren Straftaten wie Landesverrat oder Terrorverdacht erlaubt.
In Nordrhein-Westfalen geht man sogar noch einen Schritt weiter. Dort wird am 21. Dezember über einen Gesetzentwurf abgestimmt, in dem die Rechte des Verfassungsschutzes gestärkt werden sollen. Die Gesetzeshüter sollen dann ohne konkreten Straftatverdacht und richterliche Anordnung die Rechner von verdächtigen Personen über das Internet ausspionieren dürfen. Allerdings brauchen sie nach wie vor die Legitimation der sogenannten G10-Kommission, die auf die Einhaltung des Grundgesetz-Artikels 10 achtet.
Die Hacker vom BKA
Der Eingriff an sich ist nichts anderes als ein Hackerangriff. Das Spionageprogramm der Ermittler wird beispielsweise per E-Mail auf den entsprechenden Computer eingeschleust. Es kann aber auch sein, dass sich das Programm beim Öffnen einer bestimmten Internetseite im Hintergrund installiert oder die Beamten über eine bisher nicht öffentlich gemachte Sicherheitslücke im Betriebssystem oder Browser den Rechner ausspionieren.
Auf Bundesebene hat die Polizei, also das Bundeskriminalamt, derzeit noch nicht das Recht zur Online-Durchsuchung. Dies soll sich nach dem Willen des Innenministers nun ändern. Derzeit streitet die Bundesregierung jedoch noch über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen. Es bestehen Zweifel, ob diese Durchsuchungen über die Strafprozessordnung abgesichert sind.
Erst im November hat ein Richter am Bundesgerichtshof laut "SZ" eine Online-Durchsuchung abgelehnt. Die Rechtsgrundlage habe ihm nicht ausgereicht.
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