Mobilfunk bleibt außen vor
Denkbar ist demnach auch, dass verschiedenen Anrufern unter einer Service-Rufnummer unterschiedliche Entgelte berechnet werden: Wer ein teureres Produkt gekauft hat, oder eine große Bestellung abgibt, zahlt weniger - und kommt schneller dran.
Doch beim Geld, genauer beim Abrechnungssystem, sehen die Firmen auch einen Wermutstropfen. Zwar bleibt zunächst der Festnetzbetreiber des Anrufers für Rechnungsstellung, Einzug und nötigenfalls die erste Mahnung zuständig. Das Rechnungssystem wird aber künftig nicht mehr online, sondern offline erfolgen. Forderungsinhaber gegenüber dem Verbraucher ist damit künftig der Plattformbetreiber, der auch die Anrufdaten in seinem Netz hinterlegt.
Nach Leistung bezahlt
Firmen wie die Dtms oder die Kölner Intelegence müssen nun komplizierte Verträge zum Inkasso-Verfahren abschließen, wie Intelegence-Juristin Silke Klaes erklärt. Verbraucherschützer sehen dagegen Vorteile: "Die Forderungen liegen nun näher bei dem, bei dem sie entstehen", sagt Verbraucherzentrale-Expertin Ines Nitsche. Dies sei eine Chance, weil die Telekom ihre Rechnung bisher auf Grund der Verbindung und nicht auf Grund der Leistung gestellt habe. "Wir hoffen, dass nun tatsächlich erbrachte Leistungen fakturiert werden", sagt sie.
Ein Problem bleiben aber die Mobilfunknetze, aus denen bisher knapp die Hälfte der Anrufe in 0190-Nummern kamen. Die Abrechnung erfolgt hier weiterhin "online", das heißt, die Tarife bleiben im jeweiligen Mobilnetz hinterlegt - und sind je nach Netzbetreiber unterschiedlich hoch. Die Mobilfunkunternehmen müssen sich zwar auch an die gesetzlichen Obergrenzen halten. Laut Kurpinski verlangen sie aber für 0900-Nummern oft höhere Preise als im Festnetz.
Der Übergang ab 1. Januar 2006 soll dennoch reibungslos gehen. Bis Juni 2006 hat die Bundesnetzagentur zudem kostenlose Bandansagen unter den bekannten 0190-Rufnummern genehmigt, die Interessenten die neuen Rufnummern sowie deren Preise mitteilen.
Nikolaus von Twickel, AP
© manager magazin online 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH