Bonn/Hamburg - Bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte sollten die Besitzer umgehend die Kartengesellschaft oder die Karten ausgebende Bank benachrichtigen. Sobald die Verlustmeldung eingegangen ist, beschränkt sich die Haftung auf den Selbstbehalt. Wie hoch dieser ausfällt, stehe in den Geschäftsbedingungen, sagt Kerstin Altendorf, Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken in Berlin. Meist liege er bei 50 Euro.
Voraussetzung dafür, dass die Bank den Schaden übernimmt, ist allerdings, dass der Verbraucher mit der Kreditkarte sorgfältig umgegangen ist: Wer die Kreditkarte zum Beispiel im Auto liegen lässt, handelt grob fahrlässig. Das gilt auch für den Fall, dass die Karte zusammen mit der auf einem Zettel vermerkten PIN aufbewahrt wird. Wer es Dieben so einfach macht, muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.
In dem aus den USA bekannt gewordenen Fall wurden jedoch nicht die Kreditkarten selbst entwendet. Stattdessen waren Hacker in das Computersystem eines Unternehmens eingedrungen, das die Zahlungsvorgänge unter anderem für Mastercard und Visa abwickelt. "In solchen Fällen trifft die Kunden natürlich keine Schuld", sagt Stefanie Siegenthaler, Geldexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.
Es besteht größte Betrugsgefahr
In Europa sind vor allem Visa-Kunden gefährdet. Wie das Unternehmen mitteilte, sind potenziell 800.000 in Europa ausgebene Visa-Karten betroffen. Bei rund 40.000 dieser Karten seien die kompletten Magnetstreifendaten entwendet worden, so dass größte Betrugsgefahr bestehe. Visa habe die ausgebenden Banken über die betreffenden Kartennummern informiert. Die Kreditkarten-Kunden forderte das Unternehmen auf, ihre Konten im Auge zu behalten und ihre Bank bei ungewöhnlichen Bewegungen sofort zu informieren.
Würde so etwas in Deutschland passieren, bekämen die Geprellten ihr Geld wohl zurück. Mastercard Europe mit Sitz in Frankfurt/Main bestätigt, dass Karteninhaber nicht für den Missbrauch haften, der durch den Datendiebstahl verursacht werden könnte. Die Karteninhaber trügen nicht die Haftung, wenn Zahlungen ohne Unterschrift akzeptiert werden. Das gelte sowohl für kleine als auch große Beträge bis zu 10.000 Euro und mehr, sagte eine Bankenexpertin der Verbraucherzentrale in Hamburg.
Aber auch hier ist schnelles Handeln gefragt: Wer entdeckt, dass jemand unberechtigterweise Zahlungen oder Bargeldabhebungen mit der Kredit- oder Mastercard vorgenommen hat, ist laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn verpflichtet, sofort die Bank zu benachrichtigen. Wer bei einem Diebstahl erst nach zwei Wochen merkt, dass seine Kreditkarten weg sind, kann auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben.
Um sich im Falle eines Datenklaus vor finanziellen Einbußen zu schützen, sollten Kreditkartennutzer alle Zahlungsbelege aufheben und später die Abrechnung prüfen. Hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten erfüllt, und trägt er auch sonst keine Mitschuld am Betrug, übernehme die Bank den Schaden abzüglich des Selbstbehalts.
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