Die Entscheidung des Regulierers ist auch der erste große Praxisfall des neuen Telekommunikationsgesetzes. Hier ist jetzt nicht nur festgeschrieben, dass Preis-Kosten-Scheren zu vermeiden sind. Eine solche Diskrepanz hatte gerade bei der TAL bestanden, deren Miete lange über der Grundgebühr lag, welche die Telekom von ihren Kunden bekam. Vor allem aber sagt das neue Gesetz erstmals, der Regulierer habe darauf zu achten, dass alle Entgelte aufeinander abgestimmt sind.
Auf dieses "Konsistenz-Gebot" bauen die Wettbewerber mit eigenen Netzen, die sich stiefmütterlich behandelt sehen. Denn den Call-by-Call-Anbietern, die ohne nennenswerte Infrastruktur lediglich auf den Leitungen der Telekom huckepack fahren, seien bei dem für sie wesentlichen Vorprodukt, den Zusammenschaltungsentgelten, in den Vorjahren rasante Preissenkungen eingeräumt worden - Ferngespräche von wenigen Cent sind die Folge für die Verbraucher.
Bei der TAL ging es hingegen nur in Trippelschritten nach unten; linear sieht der BREKO sogar eine leichte Erhöhung seit der Marktöffnung 1998: "Eine Wettbewerbsverzerrung", findet der Verband.
Das sollte sich ändern, wenn die Regulierungsbehörde bei der Preisfindung einen einheitlichen Maßstab anlege. Für die Interconnection-Entgelte wurden bislang durchgängig und ausschließlich die Preise der fünf günstigsten Länder in der Europäischen Union herangezogen, die mit den hiesigen Marktverhältnissen vergleichbar sind. Diese Methode verlangen die Verbände auch bei der TAL. Hier orientierte sich der Regulierer bislang - in Ermangelung aussagekräftiger Unterlagen der Telekom - an einem Kostenmodell und zog 2003 eine Auslandsbetrachung lediglich hinzu.
In Deutschland ist alles anders
Gemäß der neuen gesetzlichen Vorgabe müsste die Behörde nun eigentlich ganz auf diesen Ansatz schwenken, meinen die Wettbewerber. Dann stünden die Zeichen gut: In den Vergleichsländern der letzten Entscheidung - Italien, Österreich, Dänemark, Finnland und den Niederlanden - sind die Entgelte nämlich inzwischen gepurzelt. Würde sich der Regulierer erneut an ihnen orientieren, so rechnen die alternativen Anbieter vor, dann müsste eine TAL-Miete von 9,74 Euro herauskommen.
Die Deutsche Telekom hält dagegen. In allererster Linie habe der Regulierer in jedem Einzelfall zunächst die Kostenunterlagen des Konzerns heranzuziehen. Und die reichten aktuell als alleinige Entscheidungsgrundlage aus. Auf dieser Basis sieht die Telekom keinen Spielraum für eine Absenkung des TAL-Preises. Denn bereits bei der letzten Preisfestsetzung vor zwei Jahren sei die Gesamtkapitalverzinsung, die der Regulierer dem Unternehmen eingeräumt habe, mit 8 Prozent am niedrigsten in der EU gewesen. In den Niederlanden gelten 11,6 Prozent, in Großbritannien sogar 13 Prozent.
Die Kostenstrukturen des Anschlussnetzes seien langfristig stabil und mit denen des Verbindungsnetzes überhaupt nicht vergleichbar, heißt es bei der Telekom. Und ein Vergleich mit dem Ausland komme allein schon deshalb nicht in Betracht, weil Deutschland in Europa bei weitem über die höchste TAL-Zahl verfüge - hier lägen rund zwei Drittel aller vermieteten Leitungen.
Stefan Paul Mechnig, ddp
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