Frankfurt - Nach Jahren der Stagnation und teilweise rückläufigen Umsätzen befindet sich die IT-Branche seit Anfang 2004 wieder auf Wachstumskurs. Bei vielen Beratungsunternehmen und Software-Entwickler geht es dabei zunächst darum, die in den vergangenen Jahren ausgelaufenen Rahmenverträge mit den Auftraggebern zu verlängern oder neu abzuschließen.
Im Rahmen der Verhandlungen dieser Verträge steht dabei ein Thema immer ganz oben auf der Prioritätenliste: die Haftung. Gemeint ist dabei die Haftung des Beratungsunternehmens bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung oder des Software-Entwicklers für die Fehler der Software.
Andere wichtige Vertragsthemen, wie zum Beispiel die Gewährleistung, die Abnahmeregelung, mögliche Vertragsstrafen und ein Verfahren zu Änderungsanforderungen (Change-Request) treten gegenüber der Diskussion über eine mögliche Haftungsbegrenzung oder auch einen Haftungsausschluss erfahrungsgemäß in den Hintergrund.
Bekanntes Beispiel für die Bedeutung der Haftungsfrage bei Großprojekten aus jüngster Vergangenheit ist der Toll-Collect-Vertrag zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Betreiberkonsortium. Die Frage der Haftung für Software-Fehler spielte dabei zwischen den Vertragsparteien eine so große Rolle, dass der Vertrag zwischenzeitlich gekündigt wurde. Auslöser hierfür war die - aus Sicht des Verkehrministeriums zu weitgehende - Haftungsbegrenzung.
Aus wirtschaftlicher Sicht wird schnell klar, warum die Frage der Haftungsregelung zentrale Bedeutung hat. Dienstleister oder Software-Entwickler sind selten bereit, ein über die Vergütung hinausgehendes Risiko in einem IT-Projekt oder bei der Erstellung einzugehen. Auf der anderen Seite wollen Auftraggeber verständlicherweise alle mit dem Projekt zusammenhängenden Risiken ausschließen.
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