Luxemburg - Der Energieversorger Eon muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen, weil er Kartellermittlungen der EU-Kommission gestört hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-89/11 P).
Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens gegen die Geldbuße zurück. Die Brüsseler Wettbewerbshüter durchsuchten im Mai 2006 die Eon-Niederlassung in München.
Das Unternehmen
stand im Verdacht, sich widerrechtlich mit Konkurrenten abgesprochen zu haben. Die Ermittler lagerten Akten in einem Raum und verschlossen ihn mit Siegeln - am nächsten Tag waren diese beschädigt.
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