Köln - Das sagte eine Sprecherin des Kölner Oberlandesgerichtes am Freitag. Sie bestätigte damit eine Meldung des Justizportals juve.de. Der öffentlichkeitsscheue Ex-Bankier von Finck war im November vor dem Landgericht Bonn mit der Forderung nach mehr als 40 Millionen Euro Schadenersatz für seine Investitionen in die umstrittenen Oppenheim-Esch-Fonds gescheitert.
Der Milliardär hatte den Initiatoren der Fonds, der Bank Sal. Oppenheim und dem Kölner Immobilienentwickler Josef Esch, vorgeworfen, ihn nicht ausreichend über das unternehmerische Risiko des Investments aufgeklärt zu haben. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts hatte die Klage jedoch abgewiesen.
Die Vorsitzende Richterin Margret Dichter betonte, Pflichtverletzungen der Fonds-Initiatoren seien nicht festzustellen. Finck und sein inzwischen verstorbener Vater seien wirtschaftlich erfahren und daher hinsichtlich vieler Einzelfragen nicht aufklärungsbedürftig gewesen. Außerdem hätten sie einen erfahrenen Berater an ihrer Seite gehabt.
Die Fonds, die Warenhaus-Immobilien in München und Potsdam an Karstadt vermieteten, waren als Steuersparmodelle für Superreiche gedacht. Sie gerieten aber durch die Insolvenz des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor in schwere Turbulenzen. Die Renditeerwartungen erfüllten sich deshalb nicht.
la/dapd
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