FMSA/Soffin: Über die Mittel aus der Bankenabgabe hinaus kann der Bund dem Restrukturierungsfonds Kredite in Höhe von 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dazu wird ein Teil der Gelder, die bisher dem Soffin zur Verfügung stehen, umgewidmet. Die Kredite müsste die Bankengemeinschaft später zurückzahlen. Dazu können auch Sonderabgaben angeordnet werden. Zudem kann der neue Fonds Kreditgarantien von bis zu 100 Milliarden Euro vergeben, wozu ebenfalls die Mittel des Soffn abgesenkt werden. Der neue Fonds wird den Soffin langfristig ersetzen, denn ab 2011 können keine neuen Anträge auf Soffin-Hilfen mehr gestellt werden. Altfälle werden aber weitergeführt.
Außerdem soll es möglich sein, dass Institute, die Geschäftsbereiche in eine "Bad Bank" mit Soffin-Hilfe ausgelagert haben, dorthin weitere Teile auslagern, wenn das ihren eigenen Verkauf erleichtert. Mit dem Gesetz soll außerdem der Ausstieg des Bundes aus Bankenbeteiligungen erleichtert werden. So sollen stille Beteiligungen einfacher in Aktien umgewandelt werden können, die leichter am Kapitalmarkt verkäuflich sind. Einsprüche der anderen Aktionäre haben dabei keine aufschiebende Wirkung.
kst/reuters
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