Insolvenz: Bisher gibt es kein Konzept, wie große und weit vernetzte Banken bei einer Schieflage ohne gefährliche Erschütterungen des Weltfinanzsystems restrukturiert werden können. Das "Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten" sieht zwei Verfahren vor. Auf der ersten Stufe steht ein Sanierungsverfahren. Es lehnt sich an das in der Wirtschaft etablierte Insolvenzplanverfahren an und ist freiwillig. Es soll dem Vorstand ein frühzeitiges und entschiedenes Eingreifen auf der Ebene der Geschäftsführung ermöglichen. Eingriffe in Drittrechte wie die von Aktionären sind noch nicht vorgesehen. Das zuständige Gericht kann einen Sanierungsberater einsetzen, der für die Umsetzung des von der Bank vorgelegten Sanierungsverfahrens verantwortlich ist.
Auf der zweiten Stufe steht das Reorganisationsverfahren. Es ermöglicht tiefgreifende Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte wie das Eigentumsrecht und kann deshalb nur angewendet werden, wenn durch eine Pleite dem gesamten Finanzsystem Gefahr droht. Die Bankenaufsicht kann dieses Verfahren jederzeit auch ohne Zustimmung der Geschäftsleitung der Bank anordnen, ein Sanierungsverfahren muss ihm nicht vorgeschaltet gewesen sein.
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