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10.09.2010
 

Überwachung

Datenschutz am Limit

Von Martin W. Brock

Backwarenverkauf: Münchener Filialunternehmer zieht vor Gericht
AP

Backwarenverkauf: Münchener Filialunternehmer zieht vor Gericht

Die Bundesregierung plant, Angestellte hierzulande vor verdeckten Videoüberwachung ihrer Arbeitgeber zu schützen. Daran scheint nichts auszusetzen zu sein. Doch die neuen Regeln können den Mittelstand teuer zu stehen kommen. 

München - Lange hatte der bayerische Bäcker gerätselt, wieso eine seiner Filialen so schlecht dastand. Nach sechs Wochen Video-Überwachung war klar: Vier seiner Angestellten hatten durch Manipulationen in drei Jahren mehr als 150.000 Euro ergaunert, gegen sie ermittelt nun die Polizei wegen Bandendiebstahls. Bald aber haben solche Täter nichts mehr zu befürchten. Denn zukünftig muss sich ein Firmenchef, der einem solchen Verdacht nachgehen will, sofort an die Polizei wenden, ohne sich vorher mithilfe von Sicherheitsfirmen Gewissheit verschaffen zu können. Doch er wird dort auf wenig Unterstützung treffen.

Weder verfügen die meisten Polizeidienststellen über die notwendige Zahl von Videoüberwachungsanlagen, noch über ausreichend Personal. Um einem Profi auf die Schliche zu kommen, muss mindestens die Hälfte der aufgezeichneten Zeit für die Auswertung kalkuliert werden.

Bei nur einer Woche Videoüberwachung bedeutet dies schon eine volle Arbeitswoche eines Polizeibeamten für die Auswertung. Bedenkt man die schon jetzt bestehenden Überlastung der für Eigentumsdelikte zuständigen Dienststellen, so ist dies eine absolute Illusion. Daher wird es bei der Aufnahme einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung bleiben, und nach drei Monaten kommt der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft. Auch die häufig professionell organisierten Diebstähle in Logistikzentren werden ab sofort so gut wie immer straffrei bleiben. Dass dies die Hemmschwelle für potentielle Täter senken wird, bedarf keiner großen Ausführungen.

So werden die Arbeitgeber gezwungen, sich bei einem Verdachtsfall zukünftig mittels ordentlicher Kündigung samt Abfindung von einem verdächtigen Mitarbeiter zu trennen, ohne ihm seine Straftat nachweisen zu können. Dies wird zuweilen auch Unschuldige treffen, da keine realistische Möglichkeit mehr besteht, sich Gewissheit zu verschaffen. Und der Polizei werden viele geklärte Straftaten in ihrer Statistik fehlen, die sie aufgrund der Vorarbeit von Sicherheitsfirmen stolz als ihren Erfolg vermelden konnten.

Als Ergebnis wird die Gesetzesänderung zum Datenschutz schwarze Schafe unter den Firmenchefs und Sicherheitsfirmen, die auch bislang schon bestraft werden konnten, nicht davon abhalten, sich weiterhin illegal zu verhalten. Doch die Mehrheit der Verantwortlichen, die auf legalem Weg kriminelle Mitarbeiter überführen wollen, werden zukünftig ohne praktikable Werkzeuge dastehen. Zum Schaden der Unternehmen und der ehrlichen Mitarbeiter, die bislang hoffen konnten, durch die Aufdeckung krimineller Machenschaften nicht unter einem Generalverdacht zu stehen. Es liegt auf der Hand, wer nun die Profiteure des neuen Datenschutzgesetzes sein werden.

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Zur Person

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Martin W. Brock ist ein Pseudonym. Brock arbeitete mehrere Jahre als verdeckter Ermittler der Polizei im Bereich organisierte Kriminalität und Wirtschaftsstraftaten. Um seine Person zu schützen, verzichtet manager magazin darauf, seinen echten Namen, der der Redaktion bekannt ist, zu nennen. Heute schreibt er Kriminalromane mit Bezug zu realen Verbrechen.









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