06.09.2010
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Gebührenreform

GEZ-Plan belastet Kleinbetriebe

Von Matthias Kaufmann

GEZ-Plan: Wie sich die Lasten verschieben
Fotos
DPA

2. Teil: Gebühr von 72 oder 180 Euro - für die selbe Zahl von Mitarbeitern

Hinzu kommt, dass diese Staffel nicht für das gesamte Unternehmen, sondern für jede Betriebsstätte gilt. Verteilen sich die Mitarbeiter also auf mehrere Filialen, wird es dadurch teurer. Zum Beispiel bezahlt ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, vier Beiträge pro Monat. Arbeiten diese 200 Mitarbeiter aber verteilt auf fünf Filialen mit je 40 Kollegen, müssen zehn Beiträge berappt werden.

"Wir sind von dem geplanten Modell geschockt", sagt Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Systemgastronomie (BdS). "Stellen Sie sich vor, Sie gehen als vierköpfige Familie ins Restaurant und nur einer bestellt einen Burger, aber es wird für vier Personen berechnet - das ist doch absurd", erklärt sie.

Die Befürworter des neuen Modells heben dagegen hervor, dass sich der Kontrollaufwand dadurch verringere. Ob allerdings auch der bürokratische Aufwand zurückgeht, kann niemand versprechen. In Zukunft muss die Mitarbeiterzahl nachgewiesen werden anstelle der Menge der Fernseher.

Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßt man den Versuch, den Kontrollaufwand zu verringern. Eine Reform sei dringend notwendig. Dennoch will man sich gegen die Pläne zur Wehr setzen. "Konsequent wäre es, wenn Unternehmen ganz von der GEZ-Pflicht befreit würden" sagt Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Schließlich habe ja jeder Gast, der in ein Restaurant oder Hotel einkehre, für seinen Fernsehkonsum bereits zu Hause die Gebühr bezahlt.

Realistisch dürfte eine Befreiung der Unternehmen jedoch nicht sein. Das wissen auch die Verbandsvertreter. Dehoga-Chefin Hartges sagt: "Zumindest sollte die Staffeltabelle geändert werden, um eine Vervielfachung der Belastung zu verhindern." Der Ansicht ist auch Systemgastronomin Holsboer: "Wenn schon das Modell nicht vermeidbar ist, dann muss es wenigstens auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse beschränkt und Teilzeit nur anteilig berechnet werden."

Bis 2013 haben die Verbände noch Zeit, die Politik von ihren Vorstellungen zu überzeugen. Im Moment wird die Arbeit allerdings dadurch erschwert, dass die Belastungen so schwer zu beziffern sind. Beim Dienstleistungsverband ist man da nach eigenem Bekunden "noch in der Findungsphase". Bei der Dehoga sind die Belastungen der Mitglieder sehr unterschiedlich. Denn Hotels, die bisher pro Fernseher - und damit praktisch pro Zimmer - zwischen 50 und 75 Prozent der vollen Gebühr bezahlt haben, kommen augenscheinlich besser weg, schließlich haben sie weniger Mitarbeiter als Zimmer. Für sie allerdings weicht der GEZ-Plan von der Geräteunabhängigkeit ab. Zusätzlich zu der gestaffelten Mitarbeiterpauschale wird pro Fernseher die gedrittelte Einzelgebühr berechnet.

Einzig der BdS, mit seiner relativ homogenen Mitgliederstruktur, wagt eine Prognose der Mehrbelastungen. Für seine Mitglieder mit insgesamt 2400 Filialen werden die zusätzlichen Kosten auf rund eine Million Euro jährlich geschätzt.

Den Hotels gilt nicht die einzige Ausnahme. Auch Autovermieter zahlen weiter eine geräteabhängige Gebühr - und zusätzlich die Pauschale für Betriebsstätten. Das brachte in der vergangenen Woche schon die Branchengröße Erich Sixt auf die Palme. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nannte er den Gebührenplan "in mehreren Punkten verfassungswidrig" und kündigte an, dagegen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Auch die Systemgastronomen "können rechtliche Schritte nicht ausschließen".

Doch das dürfte erst der Beginn einer Protestwelle aus der Wirtschaft sein. Wenn erst einmal Einzelhändler und Handwerker die Zusatzkosten aus der Beschäftigtenstaffel kalkuliert haben, wird die verhasste GEZ-Gebühr wieder in ihrer Paraderolle zu bewundern sein: als Feindbild.

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