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03.09.2010
 

Bayer

Yasmin darf nachgeahmt werden

Yasmin: Bayer hat sich einst den Umsatzbringer durch den Kauf von Schering gesichert
DDP

Yasmin: Bayer hat sich einst den Umsatzbringer durch den Kauf von Schering gesichert

Bayer hat einen herben Rückschlag hinnehmen müssen. Das Pharmaunternehmen wollte Nachahmerprodukte seines lukrativen Verhütungsmittels Yasmin gerichtlich stoppen, scheiterte aber damit. Sorgen hat auch der Konkurrent Roche.

New York/Zürich - Bayer Chart zeigen hat in den USA einen Rückschlag im Patentstreit um sein lukratives Verhütungsmittel Yasmin erlitten. Ein Gericht wies am Donnerstag einen Antrag des deutschen Pharmakonzerns zurück, dem US-Rivalen Watson Pharmaceuticals für einen längeren Zeitraum zu untersagen, die Zulassung für eine Generika-Version des Medikaments zu beantragen.

Richter Paul Gardephe zufolge läuft das bestehende 30-tägige Verbot damit am 4. September aus. Nach Angaben von Bayer verletzt die von Watson vorgelegte Yasmin-Nachahmervariante Patente des Leverkusener Unternehmens. Mit der Produktfamilie um Yasmin fuhr Bayer im vergangenen Jahr weltweit insgesamt Umsätze von 1,28 Milliarden Euro ein. Damit war sie die zuletzt umsatzstärkste Medikamentengruppe der Pharmasparte.

Auch der Schweizer Pharma- und Diagnostikkonzern Roche Chart zeigen hat mit wichtigen Medikamenten Rückschläge hinnehmen müssen. Als Reaktion hat er nun ein Kostensenkungs- und Effizienzprogramm angekündigt.

Unter anderem machen die staatlichen Sparmaßnahmen bei den Gesundheitsausgaben dem Basler Arzneimittelhersteller zu schaffen. Details nannte Roche am Freitag nicht. Bis Jahresende soll es aber Klarheit geben, auch über einen möglichen Stellenabbau. Die Umsetzung ist für die Jahre 2011 und 2012 geplant. "Wir sind im Analyseprozess und es sind noch keine Entscheidungen gefallen", sagte Roche-Sprecher Alexander Klausner.

Seine Jahresprognose 2010 bekräftigte Roche. Der Konzern hat ein Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich in Aussicht gestellt, Währungseffekte herausgerechnet. Der bereinigte Gewinn je Genussschein und Inhaberaktie soll zweistellig zulegen.

mak/reuters

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