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manager magazin



30.07.2010
 

Korruption

"Es hilft nicht, nichts gewusst zu haben"

Von Matthias Kaufmann

Gegen Zahlung einer größeren Summe: Prominente Fälle von Unternehmenskorruption
Fotos
dpa

2. Teil: "Wettbewerbsnachteile lösen sich auf"

Scholz: Das ist die dritte wesentliche Verschärfung, die das Gesetz bringt. Unternehmen können auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Mittelsmann für sie Bestechungsgelder gezahlt hat. Sie müssen also auch dafür geradestehen, wenn ein Kooperationspartner von sich aus Bestechung begeht. Es hilft nicht, davon nichts gewusst zu haben. Also informiert man sich besser vorher über solche Partner.

mm: Was ist die vierte Verschärfung im Antikorruptionsrecht?

Scholz: Im UK Bribery Act werden auch so genannte Facilitation Payments berücksichtigt. Damit sind Zahlungen gemeint, mit denen man Prozesse beschleunigt, die aber auch ohne Zahlung stattgefunden hätten. Konkret: Die Zollabfertigung von großen Warenlieferungen ist an sich selten ein Anlass für Bestechung. Relativ häufig fließen aber Gelder, um diese Abfertigung zu beschleunigen - das sind dann Facilitation Payments.

mm: Welche Folgen erwarten Sie durch deren Verbot?

Scholz: Es gab in der Vergangenheit Unternehmen, die mit Facilitation Payments sehr leichtfertig umgegangen sind, weil sie im FCPA nicht vorkommen. Das britische Gesetz wird sicher zu einem Umdenken führen.

mm: Betrifft das auch deutsche Firmen?

Scholz: Nicht direkt, denn in Deutschland sind Facilitation Payments auch verboten. Indirekt löst sich aber ein Wettbewerbsnachteil auf, wenn die Konkurrenz von solchen Praktiken Abstand nimmt. Das gilt übrigens auch für viele andere Punkte. Deutsche Unternehmen haben in den vergangenen Jahren sehr große Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung gemacht. Durch denBribery Act kommt mehr Fairness ins Geschäft, weil strenge Standards für noch mehr Firmen Gültigkeit bekommen.

mm: Viele Konzerne setzen doch das meiste davon schon um.

Scholz: Das ist richtig - nun aber sind sie explizit dazu verpflichtet. So liegt es also nicht mehr am guten Willen der Geschäftsführung, sondern es gilt ein Mindeststandard für alle. Wer eine Filiale in Großbritannien hat, muss sich diesem Gesetz unterwerfen - übrigens auch dann, wenn die eigentliche Bestechung in einem Drittland stattfindet.

mm: Der Gesetzesbruch muss nicht im Vereinigten Königreich stattgefunden haben?

Scholz: Ganz genau. Das ist neu und das macht dieses Gesetz recht umfassend. Eine Frankfurter Bank, die in Nigeria Schmiergeld zahlt, kann von englischen Strafverfolgern belangt werden, wenn sie auch eine Niederlassung in London hat.

mm: Nehmen wir einen prominenten Bestechungsskandal eines deutschen Unternehmens aus den vergangenen Jahren: Hätte es für Siemens einen Unterschied gemacht, wenn es den UK Bribery Act schon gegeben hätte?

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Oliver Scholz ist unter anderem verantwortlich für die Compliance Dienstleistungen von Control Risks. Die weltweit agierende Beratungsfirma mit Sitz in London ist auf die Aufklärung und Prävention von Betriebs- und Wirtschaftskriminalität spezialisiert.









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